Anwaltskanzlei

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  • Am 07. September 1951 nahm das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit auf. Dies war möglich, weil zuvor ein Problem gelöst worden war. Dieses Problem lautete auf den Punkt gebracht: Wer kann überhaupt Verfassungsrichter sein? Die bisherigen Richter, die aufgrund ihrer Berufserfahrung für diese Aufgabe in Betracht gekommen wären, waren offenkundig politisch vorbelastet. Bemerkenswert ist, dass von den […]

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