Heute morgen überrascht die WELT mit einer interessanten Meldung: Unions-Politiker fordern, Langzeitarbeitslose zum Arbeitsdienst, wie z.B. Laubfegen, zu verpflichten. In dem Artikel selbst ist bereits das entsprechende Projekt aus Dänemark verlinkt, das dort jedoch offenbar nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gelten soll. Dass unsere Partner aus Dänemark damit einen massiven Push-Faktor nach Deutschland schaffen, mal außen vor.

Bei politischen Forderungen kommt es immer auf die Zielgruppe an. Man will es sich nicht nicht mit seinen Kunden verscherzen. Langzeitarbeitslose, egal welcher Herkunft, wählen jedoch typischerweise nicht die Union. Wer in der Vergangenheit schon nichts an dem Schicksal der Begroffenen ändern konnte, sondern durch seine Wirtschaftspolitik dafür sogar möglicherweise mitverantwortlich ist, gilt insoweit nur selten als Hoffnungsträger. Auf der anderen Seite wirkt die Forderung, sog. „arbeitsscheue Elemente“ härter ranzunehmen, nicht nur bereits aus früheren Zeiten bekannt, sondern auch für ehemalige Wähler attraktiv, aus deren Sicht die Union konservative Werte nur noch zum Schein vertritt.

Was bei solchen Last-Minute-Forderungen im Wahlkampf bisweilen ganz gerne übersehen wird, ist das Grundgesetz. Man mag es kaum glauben, aber das Grundgesetz gilt – entgegen anderslautenden Behauptungen – immer noch. Dort gibt es einen Art. 12 Abs. 2, der besagt:

„Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“

Damit wäre das Thema eigentlich von Tisch, wenn es nicht gewisse Tricks und Drehs gäbe, wie man eine solche Arbeitspflicht für Langzeitarbeitslose zu formulieren hat, damit sie verfassungskonform ist. Man verpflichtet z.B. einfach alle erwachsenen Bürger zum Arbeitsdienst, schafft aber gleichzeitig so viele Ausnahmetatbestände, dass nur noch Langzeitarbeitslose übrig bleiben. Das klingt natürlich wie Manipulation, und das ist es auch, aber wenn das Bundesverfassungsgericht keine Bedenken hat, passt das schon. Eine Benachteiligung als Nichtbevorzugung zu etikettieren, ist eine bewährte Methode.