Eine Forderung der Grünen Jugend Bayern macht auf Twitter die Runde. Die jungen Kommunisten Antikapitalisten fordern 100% Erbschaftssteuer.

 

https://twitter.com/GJ_Bayern/status/1472978690015477765

 

Leider gibt es immer noch rückständige Menschen in unserer Bevölkerung, manche nennen sie nicht ohne Grund „Erbsenzähler“, die diesbezüglich auf Art. 14 Abs. 1 GG verweisen. Dort werde angeblich das „Erbrecht“ garantiert. In diesem Zusammenhang möchte ich an Art. 6 Abs. 1 GG erinnern. Dort wird angeblich die „Ehe“ privilegiert. Niemand weiß jedoch neuerdings so wirklich, was unter dem Begriff „Ehe“ zu verstehen ist. Im Grundgesetz ist er leider nicht legaldefiniert. Im Preußischen Allgemeinen Landrecht war das noch anders, aber Preußen wurde bekanntlich im Jahre 1947 aufgelöst. Die 61 Väter und die 4 Mütter des Grundgesetzes hatten bezüglich der Ehe wahrscheinlich eine genaue Vorstellung, aber auch die sind schon längst verstorben.

Damit wäre ich auch schon bei der Conclusio angelagt: Im Grundgesetz steht vieles, jedoch was darunter zu verstehen ist, obliegt letztlich der Auslegung durch Gerichte. Mal versteht man es so, mal versteht man es anders. Das ist das Schöne an der juristschen Auslegung, die Justiz mit Religion verbindet.

Was geschieht eigentlich, wenn man das Erbrecht faktisch abschafft? Dann hätten wir einen Rückfall in die Zeit vor den Preußischen Reformen, als die Bauern noch kein Eigentum am Ackerland hatten und Frondienste leisten mussten. Schon wieder dieser unsägliche Name „Preußen“. Ein großes Glück, dass die Schüler davon im heutigen Geschichtsunterricht nichts mehr mitbekommen. Gut gemeinte Desinformation kann allerdings auch nachteilhaft sein.