Um der Erderwärmung einen Stich durch die Rechnung zu machen, ein Indiz für menschliche Allmachtphantasien, wollen sog. „Aktivisten“ bekanntlich den deutschen Straßenverkehr lahmlegen. Eine beliebte Methode ist die Fahrrad-Demo auf der Autobahn. Die Autobahn-GmbH, die das Ergebnis der überflüssigen Privatisierung der deutschen Infrastruktur in den 90er Jahren ist, hat gegen eine solche Demo vor dem VG Wiesbaden geklagt und verloren. Diese Entscheidung wurde vom VGH Kassel bestätigt. Sie liegt mir nicht im Original vor, aber es gibt eine ähnliche Entscheidung aus dem Jahre 2021.

Diese Entscheidung ist offenkundig falsch, sie steht jedoch in einer Linie mit der Grundsatzentscheidung des VGH Kassel aus dem Jahre 2008, die von der offenkundig richtigen Grundsatzentscheidung des OVG Niedersachsen aus dem Jahre 1978 abweicht, als linksradikale Verwaltungsrichter noch selten waren. Die Versammlungsfreiheit dient zur politischen Kommunikation, aber Autobahnen dienen nicht der Kommunikation, sondern der Fortbewegung. Im Übrigen geht es bei solchen Autobahn-Demos auch nicht um Kommunikation, sondern um Sabotage. Ferner sind laut § 18 StVO auf Autobahnen nur Fahrzeuge erlaubt, die eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h haben. Fahrradfaher und Fußgänger dürfen Autobahnen weder nutzen, noch betreten. Nun ist es so, dass einfache Gesetze das Grundgesetz nicht einschränken können, die in einfachen Gesetzen zum Ausdruck kommenden Wertungen können jedoch bei einer Abwägung zwischen zwei kollidierenden Grundrechten – Versammlungsfreiheit vs. Fortbewegungsfreiheit – herangezogen werden. Man kann auch an einem anderen Ort für den sog. „Klimaschutz“ demonstrieren. Last but not least geht es hier um eine Bundesautobahn. Diesbezüglich kann man durchaus die Frage stellen, 0b das Bundesverwaltungsgericht bei solchen Themen nicht grundsätzlich erstzuständig sein sollte.

Zum Abschluss möchte ich noch an Ludwig Thomas „Der Vertrag“ erinnern:

„Alois Eschenberger hielt sich von da ab das weibliche Geschlecht vom Leibe und widmete sich ganz den Studien. Er bekam im Staatsexamen einen Brucheinser und damit für jede Dummheit einen Freibrief im rechtsrheinischen Bayern.“

Hier haben wir es nicht mit einer Dummheit zu tun, sondern mit politischem Aktivismus in Richerroben. Das ist eine Gefahr für die Demokratie!