Die Bundestagsvizepräsidentin, die bereits als die kommende Nachfolgerin für den amtierenden Bundespräsidenten gehandelt wird, fordert eine CO2-gebundene Vermögensabgabe, also mit anderen Worten eine „Reichensonderabgabe“.

Es stellt sich natürlich die juristische Frage: Geht das?

Die erste Vermutung lautet Ja, denn im Jahre 1952 wurde das Lastenausgleichsgesetz beschlossen, das eine ähnliche Vermögensabgabe beinhaltete.

Dieser sog. „Lastenausgleich“ traf natürlich in erster Linie die Immobilienbesitzer, denn bei der Währungsreform im Jahre 1948 hatte man bereits 90% des Geldvermögens der Westdeutschen eingezogen. Der daraufhin erfolgte Generalstreik wurde übrigens von den Amerikanern mit Panzern und Tränengas niedergeknüppelt. Dazu findet man heutzutage kaum noch etwas im Netz, denn die alliierte Lizenzpresse durfte diesbezüglich natürlich keine Kritik üben.

 

 

Der „Lastenausgleich“ war selbstverständlich mit dem Grundgesetz vereinbar, denn die Eigentumsgarantie in Art. 14 GG wird durch eine Zwangshypothek nicht angetastet. Die Immobilie gehört nach wie vor dem Eigentümer, es steht lediglich so ein häßlicher Eintrag im Grundbuch. Das Vermögen, das man nicht mit dem Eigentum verwechseln darf, wird vom Grundgesetz ohnehin nicht geschützt, denn andernfalls dürfte der Staat keine Steuern erheben.

Apropos Steuern: Freuen Sie sich auch schon auf die Grundsteuerreform?

Natürlich können die Deutschen jederzeit um ihren letzten Groschen gebracht werden. Es ist ja auch schon mehrfach passiert, üblicherweise nach einem verlorenen „heißen“ Krieg, aber  selbstverständlich geht es auch nach einem verlorenen „kalten“ Krieg, wie es aktuell der Fall ist. Das Motto des Westens lautet seit 1945 bekanntlich: To keep the Soviet Union out, the Americans in, and the Germans down. Wer glaubt, alles werde gut, hat nicht aufgepasst.

Es hat natürlich einen Grund, warum die Deutschen in Europa das geringste Medianvermögen und das geringste Wohnimmobilieneigentum besitzen. Die Bundesrepublik ist umverteilungstechnisch eine weltweit einzigartige Sonderbenachteiligungszone, in der die deutsche Bevölkerung über Zwangsabgaben das Ausland mitfinanziert, was de facto eine moderne Form von Sklaverei darstellt. Das ist auch keine Neuigkeit, sondern wurde bereits Ende der 60er Jahre zweimal im Spiegel (hier und hier) thematisiert und neuerdings vom Wirtschaftsminister konkludent bestätigt. Das ist die sog. „Nachkriegsordnung“.