Im BGB finden sich im Allgemeinen Teil Regelungen zur Geschäftsfähigkeit. Wie immer wird die Ausnahme geregelt. Grundsätzlich sind alle Menschen voll geschäftsfähig und können rechtlich bindende Willenserklärungen abgeben, ausnahmsweise ist gem. § 104 BGB geschäftsunfähig,

  • wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat.
  • wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

Wie man auf den ersten Blick erkennt, werden Kleinkinder und Geistesgestörte gleichbehandelt. Das ist kein Zufall und auch keine Böswilligkeit, sondern die simple Erkenntnis, dass Kleinkinder noch nicht klar und logisch denken können. Auch das ist weder Zufall noch Böswilligkeit, denn das Gehirn muss erst noch entsprechende Entwicklungsstadien durchlaufen. Im Strafrecht haben wir ähnliche Regelungen in den §§ 19 und 20 StGB. Entsprechend der Gehirnentwicklung sind Menschen gem. § 106 BGB ab dem Alter von 7 bis 18 Jahren beschränkt geschäftsfähig. Sie benötigen eine Genehmigung.

Leider gibt es im Alltag auch erwachsene Menschen, die unerkannt geistesgestört sind. Das kann dazu führen, dass das Gesetz auf sie mit voller Härte angewendet wird, obwohl für sie eigentlich eine Ausnahme gemacht werden müsste. Eine Ausnahme muss hoffentlich auch für den SPD-Kreisverband Berlin-Tempelhof gemacht werden, denn dessen neuster Vorschlag zeigt, dass man mindestens keine Ahnung vom BGB hat, sich jedoch im schlimmsten Fall der Realität verweigert. Die Idee, beschränkt Geschäftsfähigen das volle Entscheidungsrecht über Namensänderung und Geschlechtszugehörigkeit einzuräumen, ist jedenfalls offenkundig systemwidrig. Wem die geistige Reife fehlt, der muss vor der Tragweite seiner Entscheidungen geschützt werden.

Sicherlich kann man auch auf die Idee kommen, die Realität oder zumindest das Gesetz der Regenbogen-Ideologie anzupassen. Damit öffnet man jedoch die Büchse der Pandorra, denn ein Widerspruch zieht den anderen nach sich. Am Ende wird das Recht jedoch zu einer absurden Witzveranstaltung aus dem Panoptikum, in dem sich irgendwelche Spinner ihre bunte Traumwelt konstruieren. Die repräsentative Demokratie sollte solche Exzesse verhindern.