Die sog. „Trauzeugen-Affäre“ um die Ämtervergabe im Dunstkreis des Umweltministeriums weitet sich laut der Frankfurter Rundschau immer weiter aus, doch immerhin gibt es auch einen Lichtblick: Habeck und Graichen haben sich bereits öffentlich entschuldigt.

Die Idee, man könne sich für vorsätzliches Handeln entschuldigen, stammt aus Zeiten der sog. „Vorsatztheorie“, die den Vorsatz als Element der Schuld ansah. In ihrer klassischen Form lautet sie: Entschuldigung, das hatte ich nicht gewollt. Heute, im Zeitalter der sog. „Schuldtheorie“, die zwischen Vorsatz und Schuld trennt, macht sie strafrechlich keinen Sinn. Sie ist als Floskel einfach nur scheinheilig, und hier allenfalls durch den „Spindoctor“ zu erklären.

Interessanter wird es bei der Frage, ob die Vergabe öffentlicher Ämter an die engste Verwandschaft, sog. „Ämterpatronage„, strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Auch hier lautet die gute Botschaft selbstverständlich Nein, denn sie ist laut bösen Zungen der eigentliche Sinn der gesamten Veranstaltung.

P.S.: Wie man diese Meldung einordnen soll, überlasse ich der Leserschaft.

 

Nachtrag (11.05.2023): Die Affäre endet vorerst mit dem vielleicht wunderschönsten Beispiel für Spindoctoring des letzten Jahrzehnts: Per Odre de Mufti hat einer der Beteiligten ganz einfach angeordnet, dass es so bleibe, wie es ist. Finde den Fehler! Kleiner Tipp: Es hat etwas mit Art. 64 GG zu tun.

Update (17.05.2023): Nun muss er doch noch gehen. Dass dieses „Bauernopfer“ ausreicht, wage ich jedoch zu bezweifeln.