Die Aktivistin, die wegen möglichen Vorstrafen ihre berufliche Zukunft als Juristin gefährdet, erklärt sich auf Twitter:

 

Sie unterliegt dabei jedoch gleich drei Fehlannahmen:

  1. Die Daseinsvorsorge ist zwar Aufgabe des Staates, ob der Staat darüber hinaus zu garantieren hat, dass das Wetter so bleibt, wie es ist, ist jedoch zu bezweifeln. Daran ändert auch der berühmte Art. 20a GG nichts, denn wie die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt werden, obliegt der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers. Der Staat kann sich allenfalls durch völkerrechtliche Verträge zu Maßnahmen verpflichteten, aber die Umsetzung können grundsätzlich nur die Vertragspartner einfordern, nicht die Bürger. Im Übrigen ist das Pariser Abkommen nicht bindend.
  2. Sie redet von „friedlich“, begeht jedoch Straftaten. Bei einigen Sektenmitgliedern steht u.a. Landfriedensbruch im Raum.
  3. Last but not least, bringt sie durch ihr Motto „Widerstand oder Katastrophe“ die Kausalität ins Spiel. Es ist jedoch nicht gesichert, dass sich dieser Klimawandel aufhalten lässt. Menschliche Allmachtsphantasien sind zwar sehr schön, wenn sie in blinden Aktionismus ausarten, jedoch auch sehr schädlich. Es entsteht nämlich eine Abwärtsspirale, dass auf wirkungslose Maßnahmen mehr wirkungslose Maßnahmen folgen, und damit meine ich nicht den unwirksamen Ablasshandel, sondern, dass die Einsparungsmaßnahmen möglicherweise nichts bewirken. Das weiß man seit 2009.