Nachdem der erzwungene Abgang (sog. Deplatforming) des „umstrittenen“ BILD-Chefredakteurs Reichelt vor wenigen Jahren noch von den deutschen Vertretern der internationalen Qualitätsmedienwelt einhellig begrüßt und sogar preisgekrönt wurde, sind nun pikante Details aufgetaucht, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin aufkommen lassen. Die Methode, Straftaten unter vier Augen zu erfinden, um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zu erpressen, oder zu diskreditieren, ist so alt wie Methusalem. Wie überall, steht die falsche Verdächtigung natürlich auch in Deutschland unter Strafe. Dasselbe gilt für den Prozessbetrug. Früher, als Zeugen noch im Regelfall vereidigt wurden, stand darauf Meineid. Heute sieht man es lockerer.

In den USA, wo es offenbar neuerdings zum Volkssport geworden ist, konservative Universitätsprofessoren durch falsche Anschuldigungen zu beseitigen, um auf diese Weise die herrschende Meinung in der Wissenschaft zu drehen und so selbst offenkundig schwachsinnige Thesen konsensfähig zu machen, wird neuerdings empfohlen, Sprechstunden nur noch mit offener Tür abzuhalten. Das funktioniert natürlich nicht, wenn es Aktivisten gelingt, die Zielperson auf andere Weise in die Falle zu locken. Wenn dies jedoch über WhatsApp-Chat versucht wird, bleiben elektronische Spuren zurück, die vor Gericht, ähnlich einer E-Mail, zumindest als Indiz im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung verwertet werden können. In Anbetracht dieser Sach- und Beweislage wirkt es schon ziemlich sonderbar, dass Reichelt von seiner mutmaßlichen „Ex-Geliebten“ in den USA verklagt wurde. Es überrascht allerdings auch, dass diese Chatverläufe erst jetzt aufgetaucht sind, nachdem der Springer-Konzern Klage auf Rückzahlung der Abfindung erhoben hat.