Heute morgen lief auf ZDFinfo die Dokumentation Sündenbabel Berlin: Drogen, Sex und schwere Jungs.

Dabei ging es u.a. um die Gebrüder Sass, einem Berliner Einbrecherduo. Merke: Keine Bande, weil diese von der Rechtsprechung erst ab drei Mitgliedern angenommen wird. Wie das bei Dokus üblich ist, die im Guido Knopp-Stil gedreht werden, kommt nach jedem Einspieler ein Experte bzw. eine Expertin zu Wort. Ab Minute 32:56 erklärt die sog. „Historikerin„, dass die Gebrüder Sass nicht auf großem Fuß lebten, sondern auch in der Bevölkerung sehr beliebt waren, nicht zuletzt deshalb, weil kurz nach ihren Einbrüchen des Öfteren Geldscheine in den Briefkästen armer Leute gefunden wurden. Mit anderen Worten, sie waren quasi Umverteiler, wie einst Robin Hood, postmoderne Helden des Kommunismus. Merke: Die verherrlichende Darstellung erfüllt nicht § 140 Nr. 2 StGB, weil dieser nur für bestimmte Katalogstraftaten gilt, und es zudem nicht um die Tat, sondern um die Täter geht.

Des weiteren werden wird der sog. „Blutmai“ erwähnt, wo verbotene Demonstrationen (Min. 36:34) mit „massiver Polizeigewalt“ niedergeschlagen wurden. Im Ergebnis waren 33 zivile Todesopfer zu beklagen. Hier wird ein Missverständnis bedient, dass die Polizei damals unverhältnismäßig gehandelt habe. Damals gab es jedoch noch keinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot), sondern ein striktes Über-Unterordnungsverhältnis. Das Recht stand ausnahmslos über dem Unrecht. Rechtswidriges Verhalten wurde unterbunden. Dabei war zwar grundsätzlich das mildeste Mittel zu wählen, aber in letzter Konsequenz war die Tötung des Rechtsbrechers als Ultima Ratio erlaubt.

Zuletzt wird auch noch die umstrittene „Tötung“ einer lokalen Nazi-Größe erwähnt. Laut des sog. „Polizeihistorikers“ soll sich bei einer Auseinandersetzung (= Überfall) in seiner Wohnung versehentlich ein Schuss gelöst haben. Laut Wikipedia war es ein Kopfschuss beim Öffnen der Tür. Der Todesschütze wurde deshalb wegen Totschlags (Mord setzte damals noch den Nachweis eines Tatplans voraus) zu sechs Jahren und einem Monat Zuchthaus verurteilt.

Das Problem bei solchen neueren Dokumentation ist nicht, dass bisweilen falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden. Das Problem ist, dass es offensichtlich geschieht und, dass die sog. „Experten“ offensichtlich befangen erscheinen, dass das Endprodukt damit seine gesamte Glaubwürdigkeit einbüßt. Wenn die KPD eine Dokumentation über die Straßenkämpfe in der Weimarer Republik gedreht hätte, wäre das Ergebnis wohl ähnlich ausfallen.