Die BILD-Zeitung zitiert den Bundeskanzler: „Wir versuchen, das europäische Recht dabei auch einzuhalten.“ Aber: Solange das europäische Asylrecht „dysfunktional“ sei, „müssen wir unsere Grenzen auch selber schützen dürfen“.
Dieser Satz lässt ein Glöcklein klingen, er erinnert nämlich an die „Solange I“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Dies war eine der ersten Entscheidungen, die in der Amtszeit Helmut Schmidts ergangen sind. Faktisch wurde dadurch der EuGH auf Eis gelegt, was eine Phase der Bedeutungslosigkeit Brüssels eingeläutet hat, was der Bundesrepublik nicht wirklich geschadet hat, im Gegenteil. Schmidt vertraute damals wohl eher auf seine Männerfreundschaft mit Giscard d’Estaing, als auf die Robenträger. Solange das europäische Asylrecht dysfunktional ist, könnte sich diese Rechtsprechung wiederholen. Wenn das Bundesverfassungsgericht erneut mitspielt, was ich jedoch für unwahrscheinlich halte, könnte der EuGH erneut kaltgestellt werden. Es wäre ein Clou, wenn die EU-Staaten über ihre Sicherheitsinteressen wieder selbst entscheiden. Die Hoffnung stirbt zuletzt.