Die BILD-Zeitung berichtet über den unerfreulichen Kontakt zwischen einem sog. Star-Autor und einem „jugendlichen Intensivtäter“. Wie üblich zeigt man sich nach dem Vorfall empört und zitiert das prominente Opfer mit der Behauptung, dass es angeblich keine Sanktionsmöglichkeiten gäbe.

Ich hätte derer zwei im Angebot:

  1. Inobhutnahme gem. § 8a SGB VIII
  2. Unterbringung gem. § 1631b BGB

Warum wird von diesen Möglichkeiten in der Praxis (fast) kein Gebrauch gemacht?

Die Antwort ist dieselbe, die für 99.9% aller Probleme gilt: Deutschland leidet bekanntlich an einer Nazi-Phobie. Wenn man den Fall seiner Urgroßmutter schildert, wird diese sagen, dass es das früher nicht gegeben hätte. Der Junge wäre umgehend ins Heim eingewiesen worden. Genau das ist der Knackpunkt. In der liberalen Weimarer Republik, der ersten Demokratie auf deutschem Boden, gab es marodierende Jugendbanden. Die reaktionären Nazis, für die der Begriff Verhältnismäßigkeit ein Fremdwort war, haben diese Entwicklung – wie üblich – radikal unterbunden. 1945 wurde jedoch zur Befreiung vom Nationalsozialismus die alte Rechtslage wiederhergestellt. Um diese Wertung nicht zu umgehen, hat sich die BRD in eine Wohlfühlzone für liebe arme Kinder entwickelt, aber auch für böse arme Kinder. Letztere können hier praktisch tun und lassen, was sie wollen. Einschneidende Maßnahmen (Ultima Ratio) werden erst ergriffen, wenn ein Stab von Experten, Psychologen, Betreuern, Moraltheologen, Mitgliedern der Zivilgesellschaft und sonstigen Berufenen einstimmig zu dem Ergebnis kommt, dass es wirklich nicht anders geht. In einem solchen Fall der Ermessensreduzierung auf Null, kann dann wirklich auch mal eine Einweisung erfolgen. Das ist dann die extrem seltene Ausnahme zur Regel.

 

Nachtrag (01.08.2024): Auch in Köln herrschen offenbar Weimarer Verhältnisse. Ratlosigkeit ist insoweit ein starkes Indiz für Inkompetenz.