Die Tageeschau meldet, dass in Frankreich die Rundfunkgebühren abschafft werden. Das heißt natürlich nicht, dass dort der öffentlich-rechtliche Rundfunk verschwindet. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln. Mittelfristig werden die Steuern um den Fehlbetrag angehoben, wetten dass…?

Dieser Vorgang ist eine Steilvorlage, um die Lage in Deutschland zu analysieren. Hier haben wir das Problem, dass unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk aus einer Zeit stammt, in der die Bundesrepublik von den Alliierten aufgebaut wurde. Es war die Zeit der Informationskontrolle, als deutsche Zeitungen noch lizensiert waren und das Personal der neuen Sendeanstalten z.B. in der britischen Zone bereits während der Nazi-Diktatur seine „Zuverlässigkeit“ unter Beweis gestellt haben musste. Die einfache Behauptung, man werde künftig ausschließlich im Sinne der Alliierten berichten, reichte dazu nicht aus.

In der amerikanischen Zone verfolgte man eine etwas abstraktere Personalpolitik. Dort wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit wem man künftig zusammenarbeiten könne. Der Gutachter Saul K. Padover, selbst ein Marxist, kam zu dem Ergebnis (SHAEF-Memorandum vom 27. 12. 1944), dass man mit Linken zusammenarbeiten solle. Sozialisten und Kommunisten waren willkommen. Das kann man in gewisser Weise als Glücksfall werten, denn auf Sizilien kamen die Gutacher zu dem Ergebnis, nach dem Motto „Der Feind meines Feindes ist mein Freund“, man solle mit der Mafia zusammenarbeiten.

Letztlich wurde durch die Alliierten damals der Grundstein für den deutschen „Linksfunk“ gelegt. Das ist noch heute so, denn das Personal, das damals ausgewählt wurde, hat seine Nachfolger ausgewählt, und die haben ihre Nachfolger ausgewählt. Die dritte Generation wählt aktuell ihre Nachfolger aus.

Adenauer versuchte dem „Linksfunk“, von dem er kostant angegriffen wurde, mit dem ZDF, dem „Adenauer Fernsehen“, einen konservativen Staatsfunk entgegenzusetzen. Damit ist er vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Verfassungsrichter wurden nämlich auch nach „Zuverlässigkeit“ selektiert.

Den alliierten Umerziehungsplänen darf deutsche Staat nicht reinpfuschen. Genau das ist auch der Grund, warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland nicht steuerfinanziert ist. Der Staat soll nicht die Möglichkeit haben, im Wege der Mittelkürzung Einfluss zu nehmen. Er heißt zwar „öffentlich-rechtlicher“ Rundfunk, aber faktisch ist der Rundfunk unabhängig, was im Übrigen auch im Grundgesetz so vorgesehen ist. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG hat den Zweck, zu verhindern, dass der Staat die ausländische „Freundpropaganda“ verbietet. Es ist demnach auch kein Betriebsunfall, wenn die Bundesregierung ausnahmsweise nationale Interessen vertritt, und dafür nicht nur von der ehemaligen alliierten Lizenzpresse, sondern auch von den – scheinbar – eigenen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kritisiert wird.

Die Wahrscheinlichkeit, dass in Deutschland die Rundfunkgebühr abgeschafft wird, geht gegen Null. Selbst wenn es eine solche Initiative gäbe, würde sie vermutlich vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. De facto ist dieses System nicht reformierbar, und schon gar nicht aus eigener Kraft. Deshalb ist auch eine Abschaffung völlig undenkbar. Wenn Herr Merz bezüglich der Programminhalte Wünsche äußert, so ist das pure Klientelpolitik, denn er weiß ganz genau, dass das ausgeschlossen ist. Der öffentliche-rechtliche Rundfunk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. In einer Anstalt gelten nicht die Wünsche der Benutzer, sondern es gilt die Anstaltsordnung.