Nachdem der Tod Queen Elisabeths II. seit Tagen die Schlagzeilen der Gazetten bestimmt und im deutschen Fernsehen eine Dokumentation nach der anderen geschaltet wird, während man die Hohenzollern in den öffentlich-rechtlichen Medien ansonsten nur mit Spott und Häme überzieht, stellt sich die Frage, worin eigentlich der große Unterschied zwischen dem United Kingdom und der Bundesrepublik liegt, denn in beiden Staaten gibt es offenkundig ein Parlament, das nach demokratischen Grundsätzen operiert. Auch das deutsche Kaiserreich war lediglich eine konstitutionelle Monarchie, die sich nicht signifikant vom britischen Modell unterschieden hat.

Der erste Unterschied ist natürlich, dass 1918 die Hohenzollern und die Habsburger aus dem europäischen Monarchenclub ausgeschlossen wurden. Mit anderen Worten, sie durften nicht mehr im Konzert der europäischen Familienclans mitspielen.

Der zweite Unterschied ist, dass die Beamten in der Monarchie auf den Monarchen vereidigt werden. Das ist der entscheidende Punkt, denn der Monarch ist überparteilich. Es gibt in Monarchien zumindest offiziell keine politischen Beamten. Das ist ein Stabilitätsfaktor, der sich insbesondere in Krisenzeiten positiv bemerkbar macht.

Der dritte Unterschied ist die Illusion der Kontinuität, die durch die königliche Familie repräsentiert wird. Während die Queen 70 Jahre lang einfach nur nett in die Kamera gelächelt hat, wurde das britische Empire von einer Weltmacht, die über die Hälfte der Weltbevölkerung bestimmte, aber auch deren Probleme zu lösen hatte, zu einem Sanierungsfall transformiert. Das liegt zum einen an dem selbstregulierenden Konjunkturabwürdungsmechanismus der EU, aber auch zum anderen an der kompletten ideologischen Durchgeknalltheit, die sich aus den Vereinigten Staaten kommend zuerst in Großbritannien breit gemacht hat. Die Phase der größten Veränderung Großbritanniens war demzufolge auch die Amtszeit Tony Blairs, dessen Wahlkampf von Bill Clinton unterstützt wurde. Dass Tony Blair zudem auch noch ein Young Global Leader war, kann dahinstehen, denn sein scheinbarer Gegenspieler in der Labour Party, Gordon Brown, war natürlich auch einer. Dasselbe Spiel wiederholte sich erst kürzlich beim Machtkampf der Tories, wo sich Liz Truss gegen Rishi Shunak durchgesetzt hat. Egal wen man wählt, der politische Kurs ändert sich nicht.

Lange Rede, kurzer Sinn. Wie sieht es bei uns im besten Deutschland aller Zeiten aus? Können auch wir wieder ein Märchen von Prinzen, Prinzessinen, Königen und Königinnen in wunderschönen Schlössern erzählen, und den guten Herrn Steinmeier durch Georg Friedrich Prinz von Preußen ersetzen? Nein, natürlich nicht. In Art. 20 Abs. 1 GG steht zwar nur, dass die Bundesrepublik ein sozialer demokratischer Bundesstaat sei, aber der Knackpunkt liegt im Begriff „Bundesrepublik“ selbst. Dieser Staat ist eine Republik. In Repbliken ist für Könige kein Raum. Diese Wertentscheidung, die auf die Alliierten zurückgeht, wird durch Art. 79 Abs. 3 GG auf ewig abgesichert.

Warum schafft man diese sog. „Ewigkeitsklausel“ nicht ab? Weil sie immun ist. Das ist zumindest die Rechtsauffassung der herrschenden Meinung. Es bedarf somit des berühmten Federstrichs des Gesetzgebers, um auch insoweit Klarheit zu schaffen. Dass daran jedoch auf absehbare Zeit kein Interesse besteht, dürfte offenkundig sein. All das hindert die Bundesversammlung jedoch nicht daran, Georg Friedrich Prinz von Preußen zum Bundespräsidenten zu wählen. Ein Verbot der politischen Aktivität, wie es den Habsburgern in Österreich auferlegt wurde, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Ob er sich einer solchen Wahl stellen würde, ist natürlich eine andere Frage. Herr Böhmermann wäre über seine Kandidatur mit Sicherheit „not amused“.

 

Nachtrag: Der gute drguidoknapp legt genau an dieser Stelle nach. Man beachte den Zeitstempel.