Die BILD-Zeitung berichtet über ein bemerkenswertes Geschäftsmodell. Ein Satz lässt allerdings ein Glöckchen klingeln:

Er selbst zahlt natürlich keinen Unterhalt.

Wie wäre es mit § 170 StGB i.V.m. § 7 Abs. 2 StGB? Der Teufel liegt jedoch im Detail, den strafrechtlichen Regelungen zur Unterhaltspflicht in Nigeria. Als ehemalige britische Kolonie hat man zwar einiges, aber nicht alles übernommen. Das KG Berlin führte dazu im Jahre 2006 aus:

„In Nigeria gelten im Bereich des Familienrechts die Gesetze, die während der Kolonialzeit in Großbritannien speziell für Nigeria erlassen wurden, daneben die aus dem englischen Recht übernommenen sowie die seit der Unabhängigkeit ( 1.10.1960) erfolgte Gesetzgebung. Die Rezeption englischen Rechts beruht auf gesetzlichen Anordnungen, generell durch § 45 des „Law ( Miscellaneous Provisions ) Act“ von 1964 oder speziell durch besondere Gesetze wie § 4 des „Regional Courts (Federal Jurisdiction) Act“ für das Ehe- und Scheidungsrecht ( abgedruckt in IPG 1972, Nr.18 (Köln) , 150, 152), die zugleich einen Vorbehalt zugunsten des nigerianischen Rechts machen. 1990 ist das Recht der Bundesrepublik Nigeria überarbeitet und zusammengefasst worden in „The Revised Edition ( Laws of the Federation of Nigeria 1990 ), dort sind die am 31.1.1990 geltenden Gesetze, bezeichnet als „Acts“, fortlaufend in 471 Kapiteln ( chapters) aufgeführt (abrufbar unter www.nigeria-law-org.).“

Wenn es nicht Nigeria ist, dann klappt der Trick bei jedem anderen Land, das insoweit liberal ist. Hier haben wir es mal mit einer echten Gesetzeslücke zu tun, die das Potential für ein Fass ohne Boden hat. Der deutsche Sozialstaat ist nicht zuletzt dank der doppelten Staatsbürgerschaft in höchster Gefahr. Dieser Fall ist ein schönes Beispiel dafür, dass ein Sozialstaat zwingend Landesgrenzen erfordert, denn Sozialbetrüger müssen haftbar gemacht werden.

Nachtrag (29.02.2024): Korrelation heißt nicht automatisch Kausalität, aber keine Kausalität ohne Korrelation.

P.S.: Bis ins Jahr 1973 hätte der Tatbestand der Personenstandsfälschung (§ 169 a.F. StGB) gepasst, aber die sozial-liberale Regierung wusste es besser.