In Frankfurt haben sog. „Klimaaktivisten“ am Bahnhof West die Gleise blockiert, darunter auch zwei Personen mit Rollstuhl. Erst neulich hat der Stern beim Verfassungsschutz nachgefragt, dessen oberste Dienstherrin offenbar selbst gute Kontakte in die Linksextreme Szene pflegt, nachgefragt, ob die Klimabewegung von Linksradikalen unterwandert sei. Explizit genannt wurde dabei Dr. Tadzio Müller. Wie zu erwarten, fiel dann auch das Ergebnis aus:

„Grundsätzlich sehen die Verfassungsschützer:innen in Deutschland bisher keine extremistischen Bewegungen bei Gruppen wie „Fridays for Future“ (FFF), „Letzte Generation“ oder „Sand im Getriebe“. Gleichzeitig warnen sie weiter vor Einflussnahme von Linksextremist:innen bei den Klimaprotestbewegungen, wie die Befragung aller Verfassungsschutzämter durch den stern ergab. So erklärte eine Sprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutzes: Die Bewegung „Ende Gelände“ sei „linksextremistisch beeinflusst“ und von „Linksextremisten unterwandert“ – und zwar von der „Interventionistischen Linken“ (IL).“

Dabei wird grundsätzlich übersehen, dass der sog. „Klimaschutz“, also der Glaube, dass Menschen das Klima auch positiv beeinflussen können, im Kern altruistisch und damit per Definition „links“ ist. Auf der anderen Seite sind Egoisten per Definition „rechts“. Damit keine Unsicherheiten aufkommen: Die Nazis waren ein Zwitter, denn sie waren innenpolitisch „links“ (Volksgemeinschaft) und außenpolitisch „rechts“ (Germany first).

Die Klimabewegung können Linksextreme weder unterwandern, noch beeinflussen, denn sie ist bereits der Inbegriff altruistisch linker Ideologie. Einen „Omnimodo facturus“ kann man nicht mehr zur Tat anstiften, weil er bereits fest dazu entschlossen ist. Was man allerdings tun kann, ist ihn dabei zu unterstützen. So wurden z.B. die Friedensbewegung und die politische Umweltbewegung in der BRD vom MfS der DDR unterstützt. Als nach der Wende die Aufdeckung drohte, fand man Petra Kelly und ihren Lebensgefährten Gerd Bastian tot in ihrer Wohnung. Über das Motiv kann man nur spekulieren.

Auf jedem Fall liegt bei dem unerlaubten Betreten der Bahngleise lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Aktion war insoweit geschickt geplant, denn das Begehen von Ordnungswidrigkeiten reicht per se nicht für ein Vereinsverbot aus, da in Art. 9 Abs. 2 GG nur die Rede von Straftaten ist. Dass mangels Gewalt keine Nötigung vorlag, ist mittlerweile unstreitig. Manche sehen in diesem Sinneswandel ein Indiz für die Unterwanderung der Justiz durch Linke.