Der Wirtschaftsminister hat jüngst die Ansicht geäußert, der Staat mache keine Fehler, und erntete dafür umgehend Kritik. Diese scheint auf den ersten Blick auch angebracht zu sein, denn der Bezug zum „Lied der Partei“ liegt auf der Hand. Auch die SED war bekanntlich der Ansicht, sie habe immer Recht.

Was sagt das Grundgesetz dazu? In Art. 19 Abs. 4 GG steht die sog. „Rechtsweggarantie“. Ihr haben wir unter anderem die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verdanken. Und wie hoch ist nun die Erfolgsquote bei Klagen von Bürgern gegen den Staat? Sie liegt in etwa bei 15%. Das heißt, der Staat hat jedenfalls anfänglich nicht immer Recht, er lässt sich jedoch korrigieren. Am Ende dieses Prozesses stehen – zumindest in der Theorie – besagte 100%. Wundervoll!

Exkurs: Nun werden sich manche Leser fragen, was denn mit dem Dritten Reich war, denn dieser Staat hat doch offenkundig Fehler gemacht. Nun, das Dritte Reich war kein Staat, wie unserer, denn dort galt das Führerprinzip. Der Führererlass war das Recht. War das Volk mit dem Führer unzufrieden, konnte es ihn – zumindest theoretisch – abwählen. Deshalb stand damals auf den Wahlzetteln auch nur Ja und Nein. Auf die Idee, der Führer mache keine Fehler, sind selbst die Nazis nicht gekommen. Hitler wurde 1936 und 1938 im Amt bestätigt. Dann kam der Krieg, und im Krieg gibt es keine Wahlen.