Eine Lehrerin hat in Frankreich im Kunstunterricht ihrer Schulklasse das klassische Gemälde „Diana und Aktäon“ aus dem 17. Jahrhundert gezeigt, und ist – laut Mediangaben – seither ihres Lebens nicht mehr sicher.

Warum wird sie dieses Bild wohl gezeigt haben? Auch in Frankreich dürfte klassische Kunst in den Lehrplänen keine Rolle mehr spielen. Es zählt allenfalls die klassische Moderne (vgl. z.B. Bayern). Kunst wird heutzutage als Ausdrucksform verstanden. Im Zentrum des Kunstunterrichts steht nur noch die Frage, was uns der Künstler sagen will und welcher Mittel er sich dazu bedient hat. Dementsprechend „politisiert“ sind die Werke, die besprochen werden.

Wenn im Schulunterricht ein Bild mit nackten Frauen gezeigt wird, dann geht es dabei nicht um Kunst im engeren Sinne, sondern um das Genderthema. Mit dem Zeigen des Bildes wollte man vermutlich einfach nur den Bildungsanforderungen der Istanbul Convention gerecht zu werden:

Artikel 14 – Bildung

1 Die Vertragsparteien treffen gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen, um an die sich entwickelnden Fähigkeiten der Lernenden angepasste Lernmittel zu Themen wie der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Aufhebung von Rollenzuweisungen, gegenseitigem Respekt, gewaltfreier Konfliktlösung in zwischenmenschlichen Beziehungen, geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und dem Recht auf die Unversehrtheit der Person in die offiziellen Lehrpläne auf allen Ebenen des Bildungssystems aufzunehmen.

2 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die in Absatz 1 genannten Grundsätze in informellen Bildungsstätten sowie in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und in den Medien zu fördern.

Damit stellt sich die Frage, von was sich die Schüler belästigt fühlten, von Nacktheit, oder von Indoktrination? In beiden Fällen ist dies natürlich ungehörig. Die Schule ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und die Benutzer (sog. „Schüler“) haben die Anstaltsordnung nicht zu kritisieren. Sie befinden sich in einem besonderen Gewaltverhältnis. Angeblich gilt seit 1976 ein sog. „Überwältigungsverbot„, aber Ziele lassen sich bekanntlich auch mittelbar erreichen.