Der ehemalige Chef des Inlandsgeheimdienstes „M“ plaudert aus dem Nähkästchen. Auf eine Frage aus dem Publikum, die Thesen wiederholt, die in der sog. „Reichsbürgerszene“ populär sind, geht er u.a. auf sog. „Verschwörungstheorien“ ein und signalisiert eine Antipathie gegenüber der Regierung Biden.

Einige brisante Fragen möchte ich hier etwas ausführlicher beleuchten.

1. Gibt es eine sog. „Kanzlerakte“?

Willy Brandt wurden laut Egon Bahr bei seinem Amtsantritt drei Briefe zur Unterzeichnung vorgelegt. Dabei soll es sich um Garantien bezüglich der Alliierten Vorbehaltsrechte gehandelt haben. Das Thema wurde Jahre später durch den ehemaligen Leiter des MAD aufgegriffen. Diesbezüglich machen auch unterschiedliche Versionen einer vermeintlichen Faksimile im Internet die Runde, wobei jedoch schon mehrfach deren Echtheit angezweifelt wurde. Entscheidend ist bei dieser Story jedoch, dass aus aus dem Umstand, dass es früher möglicherweise entsprechende Sachzwänge gab, nicht geschlossen werden kann, dass es sie auch noch heute gibt. Wenn es sie gäbe, dann wären sie im Übrigen völlig überflüssig, weil die Bundesregierung den Interessen unserer „Partner“ freiwillig nachkommt. Man will dem Ausland dienen. Insoweit gilt eine Rechtsfigur aus dem Strafrecht: Wer bereits zur Tat entschlossen ist (sog. „omnimodo fracturus“), den kann man nicht mehr anstiften. Offene Türen muss man nicht mehr einrennen. Die Deutschen machen alles freiwillig.

Zwei Beispiele von vielen: Plaza-Abkommen und Euro-Rettung. Sollte auch mal geweint worden sein, dann waren es bestimmt Tränen der Freude.

2. Gilt das Besatzungsrecht weiterhin?

Das Besatzungsrecht galt uneingeschränkt bis ins Jahr 1955. Seither wurde es schrittweise aufgehoben. Die letzte Aufhebung erfolgte im Jahre 2007. In diesem Zeitraum wurden allerdings weite Bereiche des Besatzungsrechts in bundesdeutsches Recht umgewandelt. Das heißt, dass sich die Deutschen heute de facto selbst besetzen. Dieser geistige Kerker zeigt sich auf allen Ebenen. Ähnlich lief es bei den sog. „Besatzungstruppen“. Die gibt es nicht mehr. Was es aber gibt, ist ein Aufenthaltsvertrag. Zwang wurde – wie in Japan auch – durch Freiwilligkeit abgelöst. Merke: Dasselbe ist nicht das Gleiche!

3. Ist die Bundesrepublik Deutschland souverän?

Im Hinblick auf die Übertragung von Hoheitsrechten der BRD möchte ich natürlich nicht auf die Privatansicht des kürzlich verstorbenen Politikers Wolfgang Schäuble eingehen, sondern auf die Logik des Wissenschaftlichen Dienstes verweisen. In einem diesbezüglichen Gutachten aus dem Jahre 2006 steht:

„Die Tatsache, dass sich ein Staat gegenüber anderen Staaten Bindungen auferlegt, ist jedoch kein Beweis für eine nur unvollständige Souveränität des Staates, sondern im Gegenteil gerade Ausfluß seiner Souveränität.“

Diese Logik liegt auch einem Darkroom zugrunde. Wer freiwillig einen solchen betritt, kann hinterher nicht behaupten, sexuell belästigt worden zu sein. Es ist auch kein Zufall, dass die Europäische Union über ähnliche Kompetenzen verfügt, wie sie für die Alliierten im Besatzungsstatut vorgesehen waren. Sie gehen seit dem Vertrag von Maastricht sogar weit darüber hinaus. Dies zeigt sich in der täglichen Gesetzgebungspraxis. EU-Richtlinien sind umzusetzen.

Bonusfrage: Woher kommt der parteiübergreifenden Konsens bezüglich der deutschen Freiwilligkeit?

Hierzu ist auf die Regelungstechnik des § 128 a.f. StGB zu verweisen. Die ehemalige Strafnorm wurde ursprünglich zur Bekämpfung der französischen Freimaurerei in Elsass-Lothringen eingeführt, die sich nicht der Preußischen Großloge unterwerfen wollte, der auch der erste deutsche Kaiser angehörte. Unter den Begriff „Geheimbund“ konnten jedoch auch die politischen Parteien im Nachkriegsdeutschland subsummiert werden. Deshalb war für sie in Abs. 2 der Norm explizit eine Ausnahme geregelt. Was wir hier seit Jahrzehnten in der Politik beobachten, ist nichts anderes, als der unbedingte Gehorsam gegenüber bekannten Oberen (Führungsanspruch der USA). Aus der Nummer kommt auch „M“ nicht heraus. Das sollte er sogar selbst am besten wissen.

Es gibt aber auch noch einen anderen Grund für diese Freiwilligkeit, nämlich dass Deutschland systematisch vom Ausland abhängig gemacht wurde. Dies zeigt sich u.a. beim Import von Atomstrom, als Folge der Zerstörung der deutschen Kernkraftwerke, und zuletzt bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der deutschen Landwirtschaft. Wer abhängig ist, kann erpresst werden. Deshalb macht es durchaus Sinn, allen Forderungen unserer „Partner“ nachzugeben.

P.S.: Wer sich freiwillig dazu entscheidet, in einer Sonderbenachteiligungszone im Herzen Europas zu leben, darf sich eigentlich auch nicht beschweren.