Wie der WELT zu entnehmen ist, hat die Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckard angeblich die sog. „Klimaaktiviten“ der Enzeitsekte „Letzte Generation“ in Schutz genommen. Was sie mit „nicht allen Protestformen“ gemeint hat, kann dahinstehen, denn eine Strafbarkeit wegen Billigung von Straftaten gem. § 140 StGB, kommt hier von vornherein nicht in Betracht. Der Grund dafür liegt in der in verfassungsrechtlich verankerten Indemnität. Politiker können sagen, was sie wollen, ohne dabei strafrechtlich belangt werden zu können. Die einzige Ausnahme sind verleumderische Beleidigungen.