Aktuell haben die Medien die neuste Entwicklung in Irland offenbar noch nicht auf dem Schirm. Ich konnte jedenfalls dazu leider noch keinen Artikel in den Mainstream-Medien finden. Andere, möglicherweise weniger seriöse, Quellen möchte ich natürlich nicht zitieren. Gehen wir daher einfach mal auf eine Informationsseite der irischen Regierung. Dort liest sich das neue Vorhaben u.a. wie folgt:

Preparing or possessing offending material
It is also an offence to prepare or to have in your possession any offending written material, sound recording or visual images, that you (or someone else) intend to distribute, broadcast, display or publish either in Ireland or abroad.

Im Internet findet sich auch noch die entsprechende Gesetzesformulierung:

Oopsie Daisy, was haben wir denn hier? Eine waschechte Beweislastumkehr! Na sowas. Hat man in Irland noch nie etwas von der Unschuldsvermutung gehört, die in Art. 6 Abs. 2 EMRK nochmal ausdrücklich verankert ist? Diese „Propagandamittelbesitzhaftung“ wird nicht funktionieren, jedenfalls nicht so.

Auf der anderen Seite muss man sich ernsthaft fragen, was dort eigentlich für „Experten“ am Werk sind. Dass die Beweislastumkehr im Strafrecht verboten ist, muss man einfach wissen. Das sind rechtstaatliche Basics, die auch für Irland gelten. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass Irland Mitglied der EU ist und die EMRK dort seit 1953 in Kraft ist. Interessant ist bei diesem neuen zugegeben extrem gutgemeinten Gesetz in Wirklichkeit nur, wo es zuerst durchfällt, beim irischen Verfassungsgericht, oder beim EGMR.