In Sachsen-Anhalt bekommen Häftlinge derzeit für ihre Arbeitsleistung zwischen 1,33 € und 2,51 € pro Stunde. Diese Entlohnung ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig, weil zu gering.

Dass Häftlinge überhaupt etwas für ihre Arbeit bekommen, ist für sich genommen bemerkenswert, denn in Art. 12 Abs. 3 GG steht, dass Zwangsarbeit in Fällen gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung erlaubt ist. Wer zur Arbeit gezwungen werden kann, hat bei Lohnverhandlungen schlechte Karten.

Wenn man die Kosten der Unterbringung in einer Haftanstalt berücksichtigt, die je nach Bundesland zwischen 136 € bis 179 € pro Tag liegen, drängt sich der Vergleich zum 1-Euro-Jobber auf. Dort lautet die Argumentation, dass der 1-Euro-Jobber unter Berücksichtigung der Zusatzleistungen deutlich mehr verdiene, als 1 € pro Stunde. So ist das beim Häftling auch, zumindest wenn man die Sachlage objektiv betrachtet, aber das interessiert das Gericht nicht.

Gut, machen wir uns nichts vor: Arbeit ist wie Knast. Man darf sich lediglich seine Haftanstalt aussuchen. Während der Sklave auf einer amerikanischen Baumwollplantage zumindest Kost und Logis frei hatte, bleibt nach Abzug von Lohnsteuer, Miete und Energiekosten für viele sog. „Arbeitnehmer“ heute auch nicht viel übrig. Dafür muss man mit anderen Bewerbern um den Job konkurrieren, dem sog. „Arbeitgeber“ hofieren, und was nicht sonst noch alles. Im Knast hat man diese Probleme nicht. Der Arbeitsplatz ist sicher. Der Lohn stimmt demnächst auch. Lediglich die Kollegen sind gewöhnungsbedürftig.