Wie die Presseabteilung des Landes Berlin mitteilt, wurde in Davos auf dem Weltwirtschaftsforum (WEF) besiegelt, dass in Berlin ein staatlich finanziertes internationales „GovTech Centre“ entstehen soll, wo sog. „GovTech“ entwickelt wird. Der entsprechende Vertrag sei symbolisch unterzeichnet worden.

Geht das?

Im Unterschied zu den Vereinten Nationen, denen die Bundesrepublik – übrigens zeitgleich mit der DDR – im Jahre 1973 beigetreten ist, handelt es sich beim Weltwirtschaftsforum um eine private Stiftung (NGO), die in der Schweiz zwar den Status einer „internationalen Organisation“ besitzt, aber eben nur bezüglich der Schweiz. Es ist jedenfalls kein UN-Verein und unterliegt damit auch nicht der entsprechenden völkerrechtlichen Vereinssatzung.

Kann die Bund mit einer privaten Stiftung Verträge schließen?

In Art. 32 GG ist die Rede von Verträgen mit auswärtigen Staaten, nicht jedoch mit ausländischen Stiftungen. Daneben gibt es noch die Rechtsfigur der Beleihung, womit die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben an Private bezeichnet wird. Sie darf jedoch nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen, was hier natürlich nicht der Fall ist. Last but not least hätten wir noch den Öffentlich-Rechtlichen Vertrag. Dass es diese Option überhaupt gibt, war aufgrund der offenkundigen Systemwidrigkeit und der Gefahr der Vetternwirtschaft lange umstritten, sie ist jedoch seit 1977 dank Helmut Schmidt geltendes Recht.

Wie man sieht, ist mal wieder alles paletti. Natürlich können der Herr Habeck, der Herr Zimmermann und der Herr Schwab in der Schweiz irgendwelche Verträge abschließen, aufgrund derer der Bund und das Land Berlin in Zahlungsverpflichtung genommen werden können. Irgendwelche Parlamente müssen darüber natürlich auch nicht entscheiden, weil es selbstverständlich unwesentlich ist. Es gehört einfach zum Tagesgeschäft der Bundesregierung.