Nachdem der Bundesvorsitzende der CDU offenbar den „Rechtspopulisten“ in sich entdeckt hat und mit einer unsäglichen Aussage provoziert hat, die für jeden normalen Bürger im Bereich der Volksverhetzung anzusiedeln wäre, hat die BILD-Zeitung einen Faktencheck gemacht. Verwiesen wird u.a. auf das Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses Gesetz stammt aus dem Jahre 1993, dem Jahr, in dem der Vertrag von Maastricht in Kraft getreten ist. Es ist auch zugleich das Jahr, in dem der Asylkompromiss beschlossen wurde. Das alles ist kein Zufall, denn durch das Mitscheidungsverfahren, das mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt wurde, konnte Deutschland in Asylfragen von seinen europäischen Freunden und Partnern demokratisch überstimmt werden.

Im Jahre 2015 wurde das AsylbLG von der damaligen CDU-Regierung reformiert. Auch die Regelung in § 4 AsylbLG wurde zwar noch einmal angepasst, aber inhaltlich kaum verändert. Nach wie vor, stellt die zuständige Behörde die zahnärztliche Versorgung sicher. Was darunter zu verstehen ist, nennt sich Verwaltungspraxis. Diese wiederum richtet sich nach Kapazitätsgrenzen. Auch wenn deutsche Politiker gerne die hilfsbedürftigen Menschen der gesamten Welt aufnehmen möchten, reichen die Mittel dazu, selbst bei massiver Kreditaufnahme, nicht aus. Das ist tragisch. Daher muss irgendwer zurückstehen.

P.S.: Das Thema Zahnbehandlung für Asylbewerber wurde 2016 schon mal medial lanciert. Damals kam der Faktencheck vom Spiegel. Im Oktober letzten Jahres hat Herr Merz hat die Migrationspolitik unter Merkel noch verteidigt. Die Auswirkungen auf das Gesundheitssystem waren ihm bestimmt bekannt.

Update (30.09.2023): Dass Herr Merz angezeigt wurde, überrascht mich nicht (s.o.).

Update (02.10.2023): Nun hat sich auch noch ein wirklicher Experte, VorsRiBGH a.D. Prof. Dr. Thomas Fischer, zur strafrechtlichen Relevanz der Aussage zu Wort gemeldet. Seine private Rechtauffassung, denn mehr ist es leider nicht mehr, wirkt allerdings angreifbar.

  1. Selbstverständlich handelt es sich bei der erwähnten Personengruppe um einen Teil der Bevölkerung, denn dazu gehören – wie unsere Ex-Kanzlerin zutreffend ausgeführt hat – alle, die hier leben. Die „Bevölkerungsgruppe“, um die es konkret geht, ist sogar ziemlich leicht bestimmbar: Es sind die subsidiär Schutzberechtigten, die einen entsprechenden behördlichen Berechtigungsschein für eine Zahnbehandlung besitzen.
  2. Vertretbar dürfte auch sein, dass hier zum Hass aufgestachelt worden ist, nach dem Motto: Schau, Die haben es besser als Du. Man kann sich allenfalls darüber streiten, ob zwischen Neid, Missgunst und Hass zu unterscheiden ist.
  3. Es geschah auch in einer Art und Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden. Dieses Tatbestandsmerkmal wurde nämlich so stark aufgeweicht, dass es bei jeder öffentlichen Äußerung vorliegt. Dass sich kaum noch wer solche Talkshows anschaut, ist im Übrigen belanglos.
  4. Es kommt darauf an, wer über den Fall entscheidet. Bei Fischer wäre es ein Freispruch, bei anderen – wie z.B. der „Roten Hilde“ – möglicherweise nicht. Last but not least unterliegt auch die Justiz gewissen Sachzwängen, zumindest nach der Meinung eines umstrittenen Generalstaatsanwalts.