Besondere Bedeutung für die Nachkriegspolitik und die Pressefreiheit in Deutschland hatte früher unmittelbar und heute immer noch mittelbar die Direktive Nr. 40 des Alliierten Kontrollrats. In der Bibliothek des US-Kongresses kann man sie einsehen. Dabei fällt jedoch auf, dass ein Segment abgedeckt wurde.

 

 

Was wird da wohl unter 2c und 2d gestanden haben? Nun, zum Glück kann man auch andere Quellen nutzen.

 

 

Aha, es durfte keine Kritik an den neuen Herren geübt werden, weder durch die Parteien, noch durch die Presse. Aufreizen zur Auflehnung ging natürlich gar nicht! Diesbezüglich sei nicht nur an den 17. Juni 1953 in der DDR erinnert, sondern natürlich auch an den Generalstreik in der Bizone von 1948, der von den Amerikanern mit Panzern und Tränengas unterdrückt wurde. Wo findet man heute dazu mit Google keine Quellen? Richtig, in der Qualitätspresse.

Die Direktive Nr. 40 wurde am 30. Mai 1956 aufgehoben. Hat sich seither die Tendenz in Politik und Presse inhaltlich verändert? Natürlich nicht. Es ist alles gleich geblieben. Der einzige Unterschied besteht darin, dass früher Zwang herrschte, während heute alles freiwillig geschieht. Dieses Phänomen kann man als Sieg der Umerziehung interpretieren. Die neuen deutschen Führungskräfte und die neuen deutschen Meinungsmacher haben ihre Lektion aus der Geschichte gelernt. Sie sind „zuverlässige“ Vertreter des „guten“ Deutschlands. Der „zuverlässigste“ von allen, ist der Ex-Chef der Atlantikbrücke.

 

 

Wer als Politiker oder als Medienschaffender Zweifel an seiner Zuverlässigkeit aufkommen lässt, dem wird die mediale Plattform entzogen. Er muss sich seine eigene Plattform schaffen, wie z.B. der in Ungnade gefallene Julian R., der neuerdings im Internet sein Comeback feiert. Dass man ihm noch nicht die Landesmedienanstalten auf den Hals gehetzt hat, ist bemerkenswert. Für diese Form der Repression wurden doch eigens die Kompetenzen erweitert.