Nach dem neusten Vorschlag der Antidiskriminierungsbeauftragen, der ihrer Dienststelle u.a. ein Klagerecht einräumen soll, ist an eine Parallele aus der Weimarer Republik zu erinnern, an die Republikanische Beschwerdestelle des Journalisten Alfred Falk.

Diese „Beschwerdestelle“, bei der es sich um einen eingetragenen Verein handelte, diente offiziell als Meldeplattform für Verstöße von Behörden gegen die Weimarer Reichsverfassung und gegen Verfügungen der Reichsregierung. In der Praxis wurden z.B. Geschichtslehrer denunziert, die in Unterricht durch ihre Darstellung der deutsch-französischen Beziehungen (sog. „Erbfeindschaft„) gegen die „Grundsätze der Völkerverständigung“ verstoßen haben sollen. Falk war natürlich umstritten und galt angeblich in der Endphase der Weimarer Republik als eine der „bestgehassten Personen“ in Deutschland, was ihn jedoch nicht wirklich gestört haben dürfte. Nach der Machtergreifung der Nazis floh er zunächst die Tschechoslowakei, woraufhin er ausgebürgert wurde, und danach über die Schweiz nach Frankreich. Dort setzte er sich – wie übrigens auch Willy Brandt in Norwegen – für die Nobelpreiskampagne für Carl von Ossietsky ein, den die Nazis verhaftet hatten. Nach Kriegsende kehrte Falk wegen Problemen mit der Mentalität nicht nach Deutschland zurück.

Mir scheint, dass die Antidiskriminierungsbeauftrage dem Vorbild Falks und seiner „Beschwerdestelle“ folgen möchte. Auch ihr scheint egal zu sein, ob ihre Forderungen mehrheitlich positiv aufgenommen werden, oder nicht, weil sie offenbar an ihren Kampf gegen die deutsche Mentalität glaubt. Vielleicht sind ihre Forderungen auch als Provokation gemeint, was zumindest nicht charakterfremd wäre. Satire dürfte als Begründung allerdings auszuschließen sein. In jedem Fall erweist sie dem Anliegen, das sie eigentlich vertreten soll, einen Bärendienst. Sie macht sich damit zu einer Unterstützerin ihrer Gegenseite.