Der 30.05.1968 markiert eine Zäsur in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte. Die Westalliierten verzichten auf ihre Vorbehaltsrechte, im Gegenzug übernimmt der westdeutsche Staat die Niederschlagung eines Aufstands. Um dies real zu ermöglichen erließ der Bundestag die sog. „Notstandsgesetze„. Natürlich war damit ein gewisses Risiko verbunden, denn im Falle eines Falles mussten deutsche Sicherheitskräfte auf Landsleute schießen. Der Aufstand in der DDR hatte jedoch gezeigt, dass insoweit gute Chancen bestanden. Merke: Der Beamteneid wird auf das Grundgesetz geleistet, nicht auf das Volk.

55 Jahre später drohen wieder größere Unruhen. Die Unruhigen verfügen in der Regel auch über die deutsche Staatsbürgerschaft, aber dass es dabei um die Lage im Nahen Osten geht, damit konnte natürlich niemand rechnen. Warum es zu Unruhen gekommen ist, spielt allerdings bei der Wiederherstellung der inneren Sicherheit keine Rolle. Wenn nun die Polizeigewerkschaft in Berlin behauptet, man schaffe dies nicht mehr, dann heißt das übersetzt, dass die Berliner Polizei das Versprechen, das im Jahre 1968 gemacht wurde, nicht einhalten kann. Stimmt das? Oh Gott, könnte das Ausland enttäuscht werden?

Dazu schauen wir in den Art. 91 GG, ggf. in Art. 87a Abs. 4 GG. Dort steht etwas von Amtshilfe, ggf. durch die Bundeswehr. Das einzige Problem ist, dass es bei der Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung zu sog. „hässlichen Bildern“ kommen könnte. Dass bundesdeutsche Sicherheitskräfte Menschen mit sog. „Nazihintergrund“ niederknüppeln, ist dem Ausland problemlos vermittelbar. Dass man jedoch gewaltsam gegen Menschen mit Migrationshintergrund vorgeht, könnte vom Ausland als die Wiederauferstehung des Dritten Reiches interpretiert werden. Damit sitzen die systemischen Antifaschisten in einer Zwickmühle. Es müsste irgendwie gelingen, die Unruhigen als „Nazis“ zu framen, und genau das geschieht gerade auf breiter Front. Diejenigen, die den Antifaschismus benutzt haben, um sich dem Integrationsdruck der Leitkultur zu widersetzen, werden selbst zu Faschisten erklärt. Ironie des Schicksals?

 

Nachtrag (06.11.2023): Oh Gott, was soll das Ausland von uns denken? Es soll denken § 118 OWiG.