Die internationale Presse jubelt, denn endlich ist es gelungen, in den USA den Weltfeind Nr. 1 zu verurteilen.

Eine entscheidende Rolle als Zeuge der Anklage spielte dabei Michael Cohen, Trumps ehemaliger „Fix-it-guy“, der auch zugleich ehemaliger Anwalt ist. Warum ehemaliger Anwalt? Weil er mittlerweile seine Zulassung verloren hat. Die Wikipedia informiert:

„Ende Februar 2019 sagte Cohen vor mehreren Ausschüssen des Kongresses aus. Er bezeichnete seinen ehemaligen Auftraggeber als einen „Rassisten“, einen „Hochstapler“ und einen „Betrüger“. Cohen legte dem Ausschuss Dokumente vor, die seine Aussagen untermauern sollten. Er bestätigte deutlich, dass Trumps Wahlkampfteam Kontakt zu Russland hatte, Trump im Vorfeld von den Wikileaks-Veröffentlichungen gegen Hillary Clinton wusste und diese begrüßte sowie dass Trump die Schweigegeldzahlung an Stormy Daniels persönlich angeordnet hat. Im Mai 2024 gab Cohen als Zeuge im Strafverfahren New York v. Trump zu, 30.000 Dollar von Trump unterschlagen zu haben.“

Ein Enthüllungsbuch hat er natürlich auch noch geschrieben, because why not?

Wenn der Ex-Präsident solchen Mitarbeitern sein Vertrauen schenkt, erübrigt sich jede Form des COINTELPRO.

Wie sieht es bei uns, dem idealen Rechtsstaat, bezüglich der Aussagen von Berufsgeheimnisträgern aus? Diese dürfen zwar gem. § 53 StPO die Aussage verweigern, müssen aber nicht. Sollten sie aussagen, machen sie sich in der Regel nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar, wobei man natürlich auch über die Nothilfe nachdenken könnte. Wenn schon der Tyrannenmord als Fallgruppe diskutiert wird, dann sollte dies auch für ein wesensgleiches Minus gelten. Die Anwaltszulassung wird dann regelmäßig auch noch entzogen, aber das kann dem Protagonisten egal sein, denn die hat er ohnehin schon verloren.

 

Nachtrag (04.06.2024): Na also, geht doch! Im Parallelverfahren gilt es nun eine Jury zu finden, die zum Freispruch neigt. Ich bin da sehr zuversichtlich.