Die ZEIT hat eine neue Themenrubrik aufgemacht. Unter der Überschrift „Weltland“ laufen künftig Artikel, die sich mit dem Versuch des „Feindstaats“ der Vereinten Nationen beschäftigen, endlich wieder international respektiert und wertgeschätzt zu werden. Dieser Versuch wird natürlich scheitern, weil die Beibehaltung des Status Quo exorbitante finanzielle Vorteile für das Ausland bietet, aber wenigstens hat man es versucht. Kernbestandteil der Politik des „guten“ Deutschlands ist es, sich voll und ganz den „westlichen Werten“ zu unterwerfen, und dies – wie üblich – im Wege des vorauseilenden Gehorsams.

Soviel zur Theorie, kommen wir zur Praxis. Der Artikel, der vermutlich die größte Irritation unter den Lesern auslöst, beschäftigt sich mit der kommenden Zweiklassengesellschaft, die deutliche Ähnlichkeiten zum südafrikanischen Vorbild aufweist, was man bereits an der Beflaggung von Regierungsgebäuden erkennen kann. Dass dabei nicht im Interesse der autochthonen Bevölkerung gehandelt wird, ist offenkundig und wird sogar offen eingeräumt.

Was es allerdings nicht gibt, ist ein konkreter Plan. Jedenfalls dürfte ein solcher nicht aktenkundig sein. Es gibt jedoch eine Unzahl von Maßnahmen, die allesamt Indizien für die Motivlage sind, und davon täglich mehr. Das neuste Indiz, das für die Boulevardpresse als Verkaufsanreiz herhalten darf, ist die Geschichte mit dem 4-Sterne Hotel. Kein Exzess und keine Schlagzeile wert, ist demgegenüber die Wertung im neuen § 46 Abs. 2 StGB. Hier lässt sich durch Subtraktion ermitteln, welche Bevölkerungsgruppe nicht geschützt wird. Im Umkehrschluss ergibt sich ein faktischer Strafrabatt, wenn diese Gruppe die Opfer stellt. Ein praktisches Beispiel dafür, ist das relativ milde Urteil gegen Mitglieder einer linksextremen „kriminellen Vereinigung“. Die 13 Opfer gehören allesamt nicht zu einer geschützten Gruppe. Der Vorsitzende konnte zwar ein „achtenswertes Motiv“ erkennen, verneinte jedoch die Vogelfreiheit.

Merke: Dass die Anklage trotz der z.T. lebensgefährlichen Verletzungen, u.a. durch Tritte auf den Kopf, nicht auf Mordversuch und Gründung einer terroristischen Vereinigung gem. § 129a Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 StGB lautete, bedeutet, dass dies als sog. „Mittäterexzess“ gewertet wurde.

Was sich hier zeigt, ist ein durchgehendes Muster: Das „böse“ Deutschland hat vor 78 Jahren den Krieg verloren. Das „gute“ Deutschland will sich davon abgrenzen, um jeden Preis. Auch um den Preis des ewigen Selbsthasses, der devoten Selbsterniedrigung und der demonstrativen Selbstverleugnung. Wer sich damit nicht identifizieren kann, darf auswandern. Das ist die Freiheit aller Bundesbürger:innen. Für diesen Hinweis auf die Rechtslage, wurde der hessische Regierungspräsident Lübke ermordet. Übrigens war es der erste Nazi-Mord an einem Regierungsvertreter seit 1945. Das Attentat jährt sich heute zum vierten mal. Auch hier zeigt sich die Polarisierung. Für die „guten“ Deutschen ist er ein Held, während sich das sog. „Pack“ unverständig zeigt.

 

 

Diese Leute verstehen einfach nicht, dass es sich bei der Bundesrepublik Deutschland um ein Generationenprojekt handelt. Die Bundesregierung muss tagtäglich gegenüber dem Ausland ihre Zuverlässigkeit unter Beweis stellen. Die Bevölkerung muss es im Inland tun, sofern sie in den Genuss der Vorteile kommen will. Das Problem ist nur, wenn Unzufriedenheit in Gewalt mündet. Deshalb ist der Bundespräsident um den Fortbestand der Demokratie besorgt.