Die Weimarer Republik hatte es nicht leicht. Durch einen vermeintlichen „Dolchstoß“ an die Macht gekommen, musste sie der Bevölkerung die im Rahmen ihrer Vertragstreue den – von der weit überwiegenden Mehrheit als unfaires Diktat empfundenen – Versailler Vertrag aufzwingen. Die Folgen waren u.a. die Hyperinflation, die dazu führte, dass man Immobilien in bester Lage für Spottpreise kaufen konnte. Die Kunst bestand lediglich darin, Fremdwährung zu besitzen, was den Allermeisten jedoch offenkundig nicht gelungen war. Als sich der Unmut der Bevölkerung dann auch noch an Politikern entlud, erließ die SPD-Regierung 1922 unter Friedrich Ebert das Republikschutzgesetz. Dieses war in seiner ersten Version zwar offenkundig verfassungswidrig, weil es ein Sondergericht vorsah, aber in der Not frisst der Teufel bekanntlich fliegen. In einer zweiten Version wurde das Gesetz dann teilweise wieder entschärft.

Eine wichtige Norm der ersten Version war § 8 Nr. 1:

„Mit Gefängnis bis zu fünf Jahren, neben dem auf Geldstrafe bis zu einer Million Mark erkannt werden kann, wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung die verfassungsmäßig festgestellte republikanische Staatsform des Reichs oder eines Landes beschimpft oder dadurch herabwürdigt, daß er Mitglieder der republikanischen Regierung des Reichs oder eines Landes beschimpft oder verleumdet“

Diese Norm bildete unter anderem die Rechtsgrundlage für die Republikanische Beschwerdestelle des Journalisten Alfred Falk alias Cohn, quasi die erste Zivilgesellschaft auf deutschem Boden, die sich dem „Verfassungsschutz“ verschrieben hatte. Dieser Verein zeigte z.B. Geschichtslehrer an, die in Folge der Schlesischen Aufstände gegen Polen hetzten, oder Beamte, die sich weigerten, die Symbole der Republik in ihren Amtsstuben aufzuhängen. Falk schaffte es damit – aus Sicht der zeitgenössischen Presse – zu den „bestgehaßten Leuten in Deutschland“ aufzusteigen. Da es sich dabei jedoch um ein Nullsummenspiel handelt, bekam er für seine Arbeit natürlich auch viel Lob von Gleichgesinnten, wie z.B. von Kurt Tucholsky. Genützt hat es leider nichts.

Nach der Machtergreifung der Nazis wurde nicht nur die SPD verboten, auch ihre Vorfeldorganisationen mussten die Arbeit einstellen. Manchen, wie z.B. Wels und Brandt, gelang es, sich ins Ausland abzusetzen und dort ihren Kampf für ein sozialistisches Deutschland fortzusetzen, andere, wie z.B. Carl von Ossietzky, hatten weniger Glück. Sie wurden posthum in der DDR zu Helden erklärt, eine Sichtweise, die auch in der BRD zunehmend Anhänger findet.

Da sich die Geschichte zu wiederholen scheint, denn erneut ist die regierende SPD nicht mit einer glücklichen Hand gesegnet, was ihre Popularitätswerte bedauerlicherweise in den Keller fallen ließ, ist natürlich klar, dass die Genossen von Existenzängsten geplagt werden. In einer solchen Situation macht es durchaus Sinn, alte Konzepte auszugraben, auch wenn sie nichts gebracht haben. Man könnte es ja diesmal besser machen. Was man allerdings nicht angreifen möchte, ist die Ursache des Problems, die eigene Ideologie. Der internationale Sozialismus, bei dem das eigene Land nur eine untergeordnete Rolle spielt, wird zwar vom Ausland begrüßt, findet jedoch im Inland zumeist nur wenig Unterstützung. Schlimmer noch, er provoziert einen sog. „rechten“ Backlash. Ohne die Weimarer Koalition wäre Hitler ein gescheiterter Kunstmaler aus dem Wiener Männerwohnheim geblieben. Sie haben ihn erschaffen.

In diesem Sinne ist wohl auch die neuste Studie der Bertelsmann-Stiftung zu verstehen. Jugendliche haben zwar Vertrauen in die Institution „Demokratie“, aber nicht in diese Politik. Offenbar glauben sie, vermutlich jugendlicher Naivität geschuldet, ein politischer Kurswechsel sei auf nationaler Ebene möglich.

 

Nachtrag (04.03.2024): Dass dem Bund angeblich die Gesetzgebungskompetenz für das Demokratiefördergesetz fehlen soll, ist nur die Rechtsansicht irgendwelcher Experten. Man könnte z.B. die Experten austauschen, oder auf eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hoffen. Sollten alle Stricke reißen, kann man notfalls einfach das Grundgesetzgesetz anpassen. Die CDU wird bestimmt mitmachen, deren Posten sind auch in Gefahr.