Das Bundeskriminalamt vermeldet einen „Aktionstag zur Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit im Internet„.

Das klingt erst mal sehr wundervoll aktionistisch und damit vorbildlich, lässt aber bei genauerem Hinsehen Verwunderung aufkommen. Im Strafrecht gilt das Legalitätsprinzip. Das heißt, bei Anfangsverdacht von Straftaten muss ermittelt werden, und zwar jeden Tag, nicht nur an speziellen Aktionstagen. Anders ist es im Polizeirecht, wo das Opportunitätsprinzip herrscht. Bei der Prävention besteht Ermessen. Präventive Hausdurchsuchungen gibt es nicht.