Die nimmermüde Gesellschaft für Freiheitsrechte, de facto ein Verein für juristischen Aktivismus, fordert künftig sog. „Accountsperren„. Wenn ein Posting zensiert werden soll, möchte man quasi gleich das ganze Account löschen. Ich finde den Vorschlag bemerkenswert, denn immerhin kommt er von einem Richter. Fragen Sie mich bitte nicht, wie es sein kann, dass ein deutscher Richter trotz des politischen Mäßigungsgebotes im DRiG Vorsitzender eines solchen Vereines sein kann. Beim Landgericht Berlin geht das offenkundig problemlos.

Im Kern läuft die Forderung des Richters auf ein wesensgleiches Minus zur Verwirkung von Grundrechten hinaus, aber natürlich – wie üblich – durch eine juristische Umgehungskonstruktion: Nicht der Betreiber selbst ist betroffen, sondern nur sein Account. Diese Accountsperre soll auf Basis eines einfachen Gesetzes möglich werden. Darüber sollen Richter entscheiden, im Idealfall besagter Richter selbst, frei nach dem Motto: Lass das mal den Papa machen.

Bezüglich der juristischen Machbarkeit beruft man sich auf Autoritäten, da Richter bekanntlich gerne auf die Expertise von Sachverständigen vertrauen:

„Ein aktuelles von der GFF in Auftrag gegebenes europarechtliches Gutachten von Prof. Dr. Marc Cole bestätigt, dass eine nationale Regelung zu gerichtlich angeordneten Accountsperren auch mit dem Digital Services Act (DSA) der EU zu vereinbaren ist.“

Ich vermute, dass es nicht lange dauern wird, bis dieser Vorschlag von den üblichen Verdächtigen, den Grünen oder der Linkspartei, aufgegriffen wird. Historische Vorbilder gibt es dafür auch, nämlich die amerikanische Information Control Division, die aus der Psychological Warfare Division hervorging.