Die Leipziger Volkszeitung meldet, dass der Kollege Jürgen K. seine Anwaltszulassung verloren hat. Das ist schockierend. Was war der Grund?
Könnte es daran gelegen haben, dass er den Aktivisten Andreas V. verteidigt hat, der dadurch bekannt wurde, dass er „prominente Persönlichkeiten“ aus der „regierungskritischen Szene“ auf Twitter mit nachteiligen Etiketten belegt hat, aber regelmäßig freigesprochen wurde? Beispiele gibt es zur Genüge:
Nein, natürlich nicht. Diese Aktionen waren weder sittenwidrige Schädigungen, noch ein anwaltliches Geschäftsmodell, sondern der berechtigte Kampf um die Meinungsfreiheit. Dass die Anzeigeerstatter sich dadurch im Ergebnis selbst geschadet haben, ist unter dem Begriff „Streisand-Effekt“ bekannt.
Nein, bei dem Kollegen K. war es lediglich ein harmloses Problem mit dem anwaltlichen Versorgungswerk. Seine Zulassung wird er natürlich demnächst zurückerhalten. Das Twitter-Account des Aktivisten wurde mittlerweile gesperrt. Das kann in Anbetracht der Freisprüche nur ein Versehen gewesen sein.
P.S.: Wenn der bayrische Ministerpräsident nachteilige Aussagen über politische Mitbewerber tätigt, dann weiß er, wovon er redet. Im Jahre 1979 durfte man die CSU ungestraft als „NPD Europas“ bezeichnen. So entschied zumindest das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1982, also zwei Jahre nachdem Franz Josef Strauß die Bundestagswahl verloren hatte. Nach der Wende durfte man ihn allerdings nicht als sich sexuell betätigendes Schwein darstellen.