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Juni '26
Ein interessanter Fall hat sich in Berlin ereignet. Dort wurde ein junger Mann mit südländischem Erscheinungsbild und kurzen Haaren kontrolliert, obwohl ein Tatversächtiger mit Rastalocken gesucht wurde. Das AG Mitte ging von verbotenem Racial Profling aus und verurteilte die Stadt zur Zahlung von 500 Euro Entschädigung. Das finde ich natürlich vorbildlich tolerant und weltoffen, aber ich hätte da mal eine Frage: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn man im Rucksack des jungen Mannes eine Rasta-Perücke vom Partyzubehör (Kosten ca. 15 Euro) gefunden hätte?
