In den USA, wo sonst, wurden zwei Rettungssanitäter wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen, weil sie einem Mann, der vermeintlich (streitig) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet hat, ohne dessen Zustimmung das Beruhigungsmittel Ketamin gespritzt haben. Er erlitt daraufhin einen Herzinfarkt, woran er drei Tage später starb. Der Staatsanwalt argumentierte u.a. wie folgt:

„Kein vernünftiger Mensch würde einer Überdosis eines Medikaments zustimmen, das er nicht benötigt.“

Das stimmt zwar, hat jedoch mit dem Fall nichts zu tun.

Bei dieser Geschichte muss man sich klar machen, dass die Presse auf ungewöhnlichen Geschichten steht. „Hund beißt Mann“ ist keine Story, umgekehrt schon. So mag durchaus der Eindruck entstehen, dass die Justiz in den USA komplett verrückt geworden ist, dem ist jedoch nicht so. Natürlich geht es bei unmittelbarem Zwang nicht um die fehlende Einwilligung. Es geht auch nicht um die Rechtmäßigkeit der Anwendung unmittelbaren Zwanges, denn selbst bei rechtmäßiger Anwendung darf man keine Überdosis spritzen. Es geht hier ausschließlich um die Überdosis. Die zentrale Frage des Falles lautet daher, ob die falsche Dosierung für die Rettungssanitäter erkennbar war. Dies wäre nicht der Fall, wenn die Spritzen bereits befüllt waren (sog. „Fertigspritze“), oder z.B. das Körpergewicht falsch eingeschätzt worden war. Dazu wird ein Sachverständiger gehört, der selbst noch nie einen Kunstfehler gemacht hat.