Die Süddeutsche Zeitung stellt die Frage, ob Eis-Essen im Freien „obszön“ sei. Also ich finde schon, es sei denn, es geschieht auf dem CSD, denn dort lautet das Motto bekanntlich: „Wie bitte, obszön? Jaaa, und ob’s schön ist!„. Zum ersten Mal hat dieses Jahr übrigens auch die Verwaltung des Deutschen Bundestages mit einer eigenen Gruppe teilgenommen. Ist es nicht wundervoll, wie so von Minderheiten Demokratie möglich gemacht wird? Happy Pride!

 

 

Dürfen Verwaltungsbeamte des Bundestages auf dem CSD „Flagge“ zeigen? Das hängt davon ab, ob dies mit dem sog. „Mäßigungsgebot“ vereinbar ist. Ich würde sagen, grundsätzlich geht es eigentlich nicht, aber in diesem Fall ausnahmsweise schon, because why not? Das darf man einfach nicht so eng sehen. Konkret stellt sich diese Frage ohnehin nicht wirklich, denn die auf dem Foto gezeigten Personen könnten auch allesamt Zivilbeschäftigte sein.

Wie sieht es mit § 183 StGB aus? Dazu müsste es sich bei der tatverdächtigen Person um einen sog. „Mann“ handeln. Wer weiß das schon?