Laut einem Bericht der Welt, stellt des LfV Thüringen eine zunehmende Radikalisierung der Häretiker fest. Was dabei nicht erwähnt wird, ist der Umstand, dass die Häretiker unter „Beobachtung“ stehen, d.h. V-Leute eingeschleust werden können. Seit 2015 dürfen sich V-Leute dabei „szenetypisch“ verhalten. Das wiederum bedeutet, dass die behaupete Radikalisierung durch den Verfassungsschutz selbst herbeigeführt worden sein kann. Es muss hier konkret natürlich nicht so gewesen sein, aber es ist naheliegend. Je mehr das Verhalten gekünstelt wirkt und Klischees bedient, umso wahrscheinlicher wird es.

Ähnliche Fälle sind aus der Vergangenheit bekannt. Nach dem Scheitern des längst überfälligen NPD-Verbots spricht sogar sehr viel dafür, dass dieses Vorgehen die Standardmethode des Verfassungsschutzes schlechthin ist. Wenn es keine Tatsachen gibt, an die man Sanktionen anknüpfen kann, schafft man sie sich einfach selbst. Der amerikanische Highway-Polizist, der das Drogenpäcken auf dem Rücksitz der „Verdächtigen“ deponiert, um es dort „zufällig“ wiederzufinden, steht dabei Pate. Die Methode ist seit den 70er Jahren bekannt. Sie wurde vom FBI jahrzehntelang angewendet, auch vom MfS.