Zwei Laptops mit mehreren Hunderttausend E-Mails sollen aus dem Tresor des Untersuchungsausschusses verschwunden sein. War es der Chefermittler der SPD, fragt der Focus. Laut Informationen des STERN soll er es gewesen sein. Wer hat da schon wieder über laufende Ermittlungen geplaudert?

Nichts genaues weiß man nicht, aber wir wissen, dass Anfangsverdacht für eine Straftat besteht. Was kommt in Betracht?

  • Urkundenunterdrückung, § 276 StGB. Problematisch ist die Nachteilszufügungsabsicht.
  • Strafvereitelung, § 258 StGB. Das könnte hier allerdings sehr stark in Betracht kommen.
  • Diebstahl in einem besonders schweren Fall, §§ 242, 243 StGB. Ziemlich offenkundig (+).

Als Beschuldigter hätte er natürlich ein Recht zur Aussageverweigerung, nicht jedoch als Zeuge. Beides zugleich kann er nicht sein. Eine Besonderheit gibt es noch, nämlich den verdächtigen Zeugen, gem. § 55 StPO. Von seinem verfahrensrechtlichen Status hängt es ab, ob er in Beugehaft (§ 70 Abs. 2 StPO) genommen werden kann, oder nicht. Aus irgendeinem Grund habe ich jedoch das Gefühl, dass sich der Fall in Luft auflösen wird. Bevor Weisung ergeht, das Verfahren einzustellen, könnte sich der Tatvorwurf z.B. auch nicht beweisen lassen. In Österreich sagt man: „Der Papa wird’s schon richten„.

Bemerkenswert finde ich die Aussage der Opposition, man sei höchst verwundert. Das wirkt sehr scheinheilig, denn wer kann hier noch verwundert sein?