Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Berliner Wahl zum Bundestag in 455 von 2.556 Wahlbezirken wiederholt werden muss. In weiser Voraussicht hat man in Berlin von wenigen Tagen das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt. Die spannende Frage lautet nun, ob dies bereits für die Wiederholungswahl gilt. Selbstverständlich nicht, würde ein normaler Bürger sagen, das wäre ja noch schöner, aber normale Bürger werden bei solchen Themen bekanntlich nicht gefragt. Einen Vorgänger für diese Methode gibt es bereits, die Wahlwiederholung in Österreich 2016. Dort hat man durch eine Änderung des Wahlgesetzes Jugendliche an die Urnen gebracht, die bei der ersten Wahl noch gar nicht wahlberechtigt waren. Der Wunschkandidat der „Demokraten“ konnte danach seine Führung sogar noch ausbauen. Korrelation mit Sicherheit, Kausalität fraglich. Die Rechtslage bleibt vorerst spannend.