In der Causa „Whodunit?„, wo eine offenkundige* Falschmeldung unserer Medien die andere jagt, ist die neuste Story, die man der Bevölkerung glaubhaft machen will, dass ein General sechs Kampfschwimmer auf eine Sabotagemission geschickt haben soll. Zwar wusste der eigene Präsident angeblich nichts davon, because why not, aber die CIA wurde in Kenntnis gesetzt, die wiederum Deutschland und andere europäische Länder informiert haben soll.

Unterstellen wir einfach mal, dass es stimmt. Hätte sich der Bundeskanzler, sofern er sich daran erinnern kann, strafbar gemacht? Was käme in Betracht?

Während die Strafbarkeit durch Unterlassen, eine sog. „Garantenstellung„, z.B. durch den Amtseid, erfordert, was natürlich ein argumentatives Einfallstor für Privatmeinungen irgendwelcher Professoren aus dem Elfenbeinturm darstellt, ist dies bei der Nichtanzeige geplanter Straftaten unstreitig nicht der Fall.

Die verschachtelte Normtext der § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB i.V.m. § 11 Abs. 3 VStGB lautet wie folgt:

Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung eines Kriegsverbrechens (§ 11 VStGB)

Wer im Zusammenhang mit einem internationalen bewaffneten Konflikt mit militärischen Mitteln einen Angriff durchführt und dabei als sicher erwartet, dass der Angriff weit reichende, langfristige und schwere Schäden an der natürlichen Umwelt verursachen wird, die außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gut, es wurde zwar angeblich ein erheblicher Klimaschaden verursacht, der Schaden für Flora und Fauna in der Ostsee scheint jedoch nur gering zu sein, wenn überhaupt davon die Rede sein kann. Das ist auch extrem wichtig, denn sonst hätte sich der Bundeskanzler mit Sicherheit strafbar gemacht. So ist es mal wieder glimpflich ausgegangen. Außer dem straflosen Wegscholzen und ein bisschen Desinformation, kann man ihm wohl keine Vorwürfe machen.

* Besonders hübsch fand ich insoweit das Debunking des „planzenförmigen Sprengstoffs“ durch den „ARD-Faktenfinder“.