In den USA hat das FBI beim „Staatsfeind Nr.1“ eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dass der Präsident davon Kenntnis hatte, ist bestritten. Das Ziel war vermutlich, irgendwelches Belastungsmaterial zu finden, um den Ex-Präsidenten an einer erneuten Kandidatur zu hindern. Das Schlimmste, was dem Amtsinhaber derzeit passieren könnte, wäre ein Rematch mit seinem Vorgänger, denn die ganze Welt weiß, dass der Amtsvorgänger bestimmte Kriege schnell beenden würde, zu schnell. Das geht natürlich gar nicht. Merke: Er wird beim Winken gezeigt, um die Konditionierung „Hitler-Gruß“ zu triggern.

Dieser Fall von mutmaßlichem Missbrauch der Justiz gegen Oppositionspolitiker – COINTELPRO lässt grüßen – bietet Anlass, sich mit den Unterschieden zwischen dem amerikanischen und unserem Rechtssystem zu befassen. In den USA gilt die Fruit of the poisonous tree-Doctrine, die zur Folge hat, dass Beweismittel, die im Rahmen einer rechtswidrigen Durchsuchung gefunden werden, in einem Strafverfahren regelmäßig nicht verwertet werden dürfen.

Anders ist es in der Bundesrepublik Deutschland. Hier dürfen sog. „Zufallsfunde“ regelmäßig verwertet werden, auch wenn die Durchsuchung rechtswidrig war. Beispiel: Es kommt zur Hausdurchsuchung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, obwohl es keinen Anfangsverdacht gab. Zufällig gefundene Drogen können im Anschluss im Rahmen eines Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verwerten werden. Das verstößt laut BGH auch nicht gegen den Grundsatz des Fair Trial, weil es der BGH so sieht. Zu jedem Grundsatz gibt es natürlich auch Ausnahmen.

Das wohl bekannteste Beispiel zur Verwertung von Zufallsfunden ist der sog. Gäfgen-Fall. Dazu nur soviel: Die Ermittlungen unterstützt, hat der damalige Staatsanwalt Dr. Matthias Jahn. Der ist mittlerweile Professor für Strafrecht an der Universität Frankfurt geworden. Seine Expertise zum Thema Folter hat dem stellvertretenden Polizeipräsidenten Daschner allerdings nur wenig genützt, denn er wurde trotzdem verurteilt. Am Ende kam es aber nicht ganz so schlimm: Er wurde nach Wiesbaden versetzt, befördert und wurde dort Leiter des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung der hessischen Polizei.

Gefunden hat man beim Ex-Präsidenten in den USA übrigens Dokumente über den französischen Kollegen. Das ist offenkundig etwas ganz anderes, als das, wonach man gesucht hatte. Das Aufbewahren dieser Dokumente könnte womöglich gegen ein Spionagegesetz verstoßen haben. Dass es dadurch keinen Informationsgewinn gab, denn er durfte es wissen, ist egal. Dass auch der „Pfälzer“ daheim Dokumente über französische Präsidenten gehortet hat, interessiert natürlich niemand, denn es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Im Übrigen liegt gegen Kohl ein Verfahrenshindernis vor.

P.S.: Die Story mit den Geheimdokumenten wurde bereits im Februar gemeldet. Die Washington Post – Watergate lässt grüßen – war der Sache auf der Spur. Damals hieß es jedoch noch, er hätte alles zurückgegeben. Das wird man ja wohl mal nachprüfen dürfen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Update (09.02.2024): Wenig überraschend ist dasselbe nicht das Gleiche, wenn es dem aktuellen Amtsinhaber passiert, weil der zu den Guten gehört.