Eine Meldung aus der Rubrik „Nein, doch, ohhh“ kommt diesmal von der Märkische Oder Zeitung: Die Beschwerde der Endzeitsekte „Letzte Generation“ gegen den Durchsuchungsbeschluss wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung war erfolglos. Die Staatsschutzkammer des LG Potsdam hat den Anfangsverdacht bestätigt. Das ist allenfalls eine unangenehme Wahrheit, aber kein Wunder, denn die Subsumtion unter § 129 StGB ist völlig evident. Hilfsweise reicht dazu ein simpler Blick in die Kriminalstatistik.