Nachdem ein Universitätsprofessor aus Kassel für seine angeblich unbotmäßigen Äußerungen bezüglich der „Ehe für Alle“ die Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen sollte, die Berufung jedoch mit einem – zumindest für die Journalistin der HNA – überrschenden Freispruch endete, weil es in der Bundesrepublik Deutschland angeblich „Meinungsfreiheit“ gäbe, hat sich dieser kühnen Bewertung nun – überraschenderweise – auch das OLG Frankfurt angeschlossen und die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar, weil das OLG im dreigliedrigen Instanzenzug die letzte Instanz ist. Eine Verfassungsbeschwerde des enttäuschten Staatsanwalts kommt mangels eigener Rechtsverletzung natürlich nicht in Betracht.

Schadensersatzansprüche des Professors wegen Rufmords gegen die deutsche Presse- und Medienlandschaft kommen allerdings auch nicht in Betracht. Irgendwelche Entschuldigungen oder gar freiwillige Gegendarstellungen gibt es natürlich auch nicht. Das wäre noch schöner. Da könnte ja jeder kommen.