In NRW sollen künftig, wenn es nach dem Justizminister geht, überlastete Staatsanwälte durch Richter unterstützt werden.

Eine brillante Idee, über die sich die Richterschaft bestimmt freuen wird. Doch wie sieht es mit der Unparteilichkeit aus, wenn Richter in NRW – jedenfalls gefühlt – mit den Staatsanwälten unter einer Decke stecken? Alles kein Problem, denn die Staatsanwaltschaft ist, zumindest laut eigener Einschätzung, die „objektivste Behörde der Welt“. Man ermittelt nämlich gem. § 160 Abs. 2 StPO nicht nur belastende Umstände, sondern auch entlastende. Wenn die Richter den Staatsanwälten ohnehin bereits bei der Feststellung des hinreichenden Tatverdachts zugearbeitet haben, könnte man sich auch noch das Zwischenverfahren sparen. Das klingt nach Win-Win-Situation. Warum nicht gleich den Richter zum Ankläger machen? Wegen des Akkusationsprinzips.

Entgegen aller Unkenrufe leben wir in herrlichen Zeiten. Was heutzutage alles an tollen Vorschlägen und genialen Ideen entwickelt wird, ist einfach Spitze. Den interessantesten Job haben Jura-Professoren. Die müssen heute Spitzennoten vergeben, für Aussagen, mit denen man noch vor wenigen Jahren mit Pauken und Trompeten durch die Prüfung gefallen wäre. Das ist wahrhaft mit der Zeit zu gehen, denn wer nicht mit der Zeit geht, muss mit der Zeit gehen.