Wie die LTO berichtet, ließ sich das Bundesverfassungsgericht in einer Auskunftsklage einer BILD-Journalistin bezüglich des berühmt berüchtigten Abendessens der Ex-Kanzlerin mit Verfassungsrichtern auf Kosten des Steuerzahlers von einer der Großkanzlei vertreten. Die Kollegen machten auf 13 Seiten Rechtsausführungen, stellten 33.528,26 Euro in Rechnung und unterlagen. Sie selbst natürlich nicht, sondern das Bundesverfassungsgericht.

Bevor aus niedrigen Beweggründen Schadenfreude aufkommt, sei darauf hingewiesen, dass die Erfolgsaussichten in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten extrem gering sind. Da im Verwaltungsrecht Amtsaufklärung herrscht und der Sachverhalt in der Regel unstreitig ist, geht es im Kern um Rechtsansichten, und so kompliziert ist es nicht. Verwaltungsnormen müssen auch von einfachen Beamten verstanden und umgesetzt werden, demzufolge sind sie in der Regel einfach gestrickt. Das ist auch der Grund, warum Bürger 83,5% der Klagen gegen den Staat verlieren.

Dass die Kollegen es tragischerweise nicht geschafft haben, den Fall zu gewinnen, lag vermutlich schlicht und einfach daran, dass er nicht zu gewinnen war. In seltenen Fällen ist 1+1 leider immer noch 2.  Im Übrigen gilt vor Gericht auch immer noch der alte lateinische Grundsatz „curia novit ius„. Das Gericht kennt das Recht und ist auf die bisweilen sehr kreativen Rechtsansichten der Parteien nicht angewiesen. Während es früher in solchen Fällen ausreichte, einfach Klageabweisung zu beantragen, wird heutzutage von Rechtsanwälten der Versuch erwartet, das Gericht von ihren Rechtsansichten zu überzeugen. Entsprechend ihren hohen Ansprüchen an sich selbst, haben sich die Kollegen diesbezüglich vermutlich extrem viel Mühe gegeben.

Der Anwalt der Klägerseite hat sich vermutlich auch sehr viel Mühe gegeben, stellte allerdings lediglich 2.293,25 Euro in Rechnung.