Die Tagesschau meldet, dass die Berliner Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den Rammstein-Frontmann Lindemann mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat. Das ist natürlich eine gute Nachricht für den Beschuldigten. Dass er im Vorfeld von der Boulevardpresse komplett „zur Sau gemacht“ wurde, was im Ergebnis einer sog. „Character-Assassination“ gleichkommt, ist damit allerdings nicht aus der Welt.

Hat er diesbezüglich Ansprüche auf Schadensersatz? Das kommt darauf an.