In den USA, dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten, kommt es regelmäßig zu sonderbaren Gerichtsurteilen. Da wird z.B. ein Präsidentschaftskandidat gefühlt von morgens bis abends mit Verfahren überzogen, in denen es u.a. um Vorfälle vor 30 Jahren und mehr geht, zu denen es keine weiteren Beweise gibt, als die Aussage der Gegenseite (Parteivernehmung), die ihn de facto aus dem Rennen nehmen können bzw. sollen. Offenkundig ist es ein Problem, wenn eine Justiz mit parteinahen Richtern der jeweiligen Regierungspartei besetzt ist. Richter ohne konkreten Anlass für befangen zu erklären, ist kaum möglich, auch nicht in den USA. Zumindest scheint es schwer zu sein, eine unfaire Jury zu finden, denn insoweit hat die Verteidigung ein Mitspracherecht.
Bemerkenswert sind auch zwei Entscheidungen zur fahrlässigen Tötung: Einmal lautet die „Höchststrafe“ 18 Monate, ein anderes mal sind es 10 bzw. 15 Jahre. Hier zeigt sich die Gefährlichkeit von politisch motivierten Schauprozessen, bei denen nur eines im Vordergrund steht, ein Exempel zu statuieren. Der Fahrlässigkeitsvorwurf knüpft an die Pflichtverletzung an. Diese kann man nicht ex-post im Stile eines „Capt. Hindsight“ ergebnisorientiert beurteilen. Was sich letztlich daraus entwickelt, lässt sich ex-ante nur schwer beurteilen. Eine psychisch auffällige Person, die sich jahrelang ruhig verhalten hat und dann auf einmal austickt, gab jahrelang wenig Anlass zur Besorgnis. Das gilt auch für Hunde, die immer brav waren und dann unterwartet (sic!) zubeißen. Wer dann hinterher behauptet, das hätte man aber kommen sehen können und sogar müssen, überspannt die Anforderungen ins Unverhältnismäßige. Die abstrakte Gefahr wird auf diese Weise zur konkreten Gefahr hochgestuft, die auch alle braven Hunde zu Monstern erklärt. Genau das ist ein Vorurteil, das wir bei Menschen nicht gelten lassen wollen. Auf der einen Seite sind wir unglaublich schnell, für alles Schuldige zu finden, auf der anderen Seite langsam.