Der bayrische Ministerpräsident forderte jüngst, das Atomkraftwerk Isar 2 in Landesregie weiterbetreiben zu können und ist damit, laut der Tagesschau, „abgeblitzt„. Das ist auch wirklich kein Wunder, denn die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz liegt – seit der Förderalismusreform im Jahre 2006 – beim Bund. Das war in der Rückschau sehr vorrausschauend, oder zumindest die ganz lange Hand der Vorbereitung, könnte man meinen. Vor der Reform gehörte die Materie in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgegebung, d.h. die Länder durften sie regeln, sofern kein Bundesgesetz existiert. Seit 1959 existiert jedoch ein solches Bundesgesetz, das Atomgesetz.

Warum macht der bayrische Ministerpräsident dann solche Kapriolen? Damit er hinterher sagen kann, dass er versucht hat? Ein anderer Grund ist nicht ersichtlich, denn wegen den Wünschen der CSU wird weder das AtomG, noch das Grundgesetz geändert. Sein Vorhaben war von Anfang an aussichtlos.

Nachtrag (20.04.2023): Diese lächerlichen Umfragen, wer was befürwortet, kann man sich sparen. In einer repräsentativen Demokratie geht es nicht nach der Meinung der Bevölkerung. Das ist doch gerade der Witz daran. Das unmündige Volk wählt seinen Vormund. Dieser Vormund ist, zumindest was die Umwelt anbetrifft, ein promovierter Philosph, dessen Familie eine Affinität zu Dänemark hat. Was er macht, geschieht im Einvernehmen mit dem Kanzler.