Mit großem Aufwand musste das Mecklenburgische Staatstheater evakuiert werden. Noch viel schlimmer, die Gäste mussten auf den Genuss von Bizets „Carmen“ verzichten. Warum? Zuerst war die Rede von einem möglichen Brand in der Kantine. Wie sich später herausstellte, so ein Feuerwehrsprecher, hat jedoch lediglich Unrat im Kellerbereich „am Gebäude“ gebrannt. Dabei wurden auch große Mengen von Rauch in das Gebäude eingeblasen. Nach Angaben der Rettungskräfte wurde niemand verletzt. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des Verdachts einer versuchten schweren Brandstiftung.

Eine Brandstiftung jeglicher Art setzt ein Inbrandsetzen voraus. Dazu ist erforderlich, dass ein wesentlicher Bestandteil des Objekts nach entfernen des Zünders selbständig weiterbrennt. Dies war hier offenbar nicht der Fall, deshalb auch die Versuchsprüfung. Ob eine versuchte Brandstiftung vorliegt, hängt davon ab, ob es physikalisch möglich war, dass die Kellerwand in Brand gerät, oder durch Überhitzung sonstige Gebäudeteile in Brand können. Darüber hinaus wäre auch noch ein entsprechender Tatentschluss erforderlich. Jeder Obdachlose, der im Keller Unrat anzündet, um sich daran aufzuwärmen, wird selbstverständlich behaupten, dass dies selbstverständlich nicht beabsichtigt war.

Ein in die Glaskugel sagt mir, dass diese Ermittlungen ausgehen werden, wie das Hornberger Schießen.