Ein Student hat angeblich Deutschland als „*****staat“ bezeichnet. Er wurde anonym angezeigt, was einen Strafbefehl zur Folge hatte. Als Straftat steht § 90a StGB im Raum. Der freundlich lächelnde Kommentator der WELT meint, Schimpfen auf den Staat sei noch lange keine Straftat. Das ist jedoch nur seine private Rechtsansicht, und private Rechtsansichten sind bekanntlich unbeachtlich.

Aus meiner Sicht liegt das Problem in der Sachverhaltsbeschreibung, denn weder der Begriff „Deutschland“, noch „Bundesrepublik“ ist gefallen. Der Beschuldigte sprach vom „Staat“. Der Begriff „Staat“ ist mehrdeutig. Das steht sogar in der allwissenden Wikipedia. Ich jedenfalls wüsste nicht, ob er damit die Körperschaft gemeint hat, oder die Gemeinschaft, oder die öffentlichen Institutionen, oder die Verwirklichung der moralischen Ziele der Gesellschaft. Im Zweifel für den Angeklagten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Fall aufgrund des medialen Interesses vor Gericht landen wird.